muss ich beiträge an krankenkasse wegen abfindung zahlen??
ich habe meine Betriebsrente als Abfindung auszahlen lassen ,jetz muss ich krankenkasse beiträge in fast 20 % zahlen,das ist abzocke,ich bekomme rente von 850 euro mont.und bezahle miete,lebenskosten,wie kann ich weiter leben?ß
muss ich einspruch einlegen,gibt wiedersprüche?
bitte um Antwort.
danke
muss ich einspruch einlegen,gibt wiedersprüche?
bitte um Antwort.
danke
Antworten (1)
Abfindungen sind genauso wie laufende Renten aus betrieblicher Altersversorgung beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Hierbei ist zu beachten, dass das Kapital in der Regel voll, also ohne den Abzug, ausbezahlt wird. In den 120 Monaten (10 Jahre) nach der Auszahlung ist ein Hundertzwanzigstel (1/120) der Abfindung beitragspflichtig. Hierbei ist jedoch die sogenannte Mindestentgeltgrenze zu beachten, die in 2018 bei 152,25 Euro liegt. Wenn also 1/120 der Abfindung niedriger ist als 152,25 Euro und Sie keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen haben, wird kein Beitrag fällig.
Am besten fragen Sie bei der Krankenkasse nach auf welcher Rechtsgrundlage diese Beiträge erhebt.
Am besten fragen Sie bei der Krankenkasse nach auf welcher Rechtsgrundlage diese Beiträge erhebt.