Alle Fragen von "Servicemitarbeiter"
Alle Antworten von "Servicemitarbeiter"
Kann die Betriebsrente gekürzt werden ??
Die gesetzliche und die betriebliche Rente werden unabhängig voneinander ermittelt und ausgezahlt. Eine Anrechnung auf die jeweils andere Rente erfolgt im Regelfalle nicht. Es gibt wenige Ausnahmen, bei denen Teile der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente angerechnet werden können. Fragen Sie hierzu am besten bei der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers nach! Die gesetzliche Rente allerdings darf nicht gekürzt werden.
Ob die "Unverfallbarkeitsrente" zum Rentenbeginn tatsächlich so hoch ist wie angegeben, sollten Sie ebenfalls prüfen lassen. Sollten Sie nämlich vor der Altersgrenze, die in dem Versorgungswerk festgeschrieben ist, in Rente gehen, kann die Rente wegen des früheren und damit längeren Bezugs gekürzt werden.
Dass der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, ist ein Sachgrund, der eine erneute Befristung recchtfertigt. Hier liegt jedoch die Beweislast beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss hier konkrete Gründe benennen, warum der Bedarf nur vorübergehend besteht. Diese Begründung am besten schriftlich geben lassen, so dass sie von einem Anwalt geprüft werden kann.
Was passier wenn ich für die Betriebsrente keine Krankenkassenbeiträge bezahle
Nicht zu bezahlen ist keine gute Lösung. Aber vielleicht haben Sie folgende Alternative:
Die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung endet nämlich, wenn Versicherte dauerhaft Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Das gilt auch für pflichtversicherte Rentner. Wenn Sie also, bis auf gelegentliche Besuche, nicht mehr in Deutschland leben und hier auch nicht mehr gemeldet sind, besteht keine Pflichtversicherung mehr. Sie müssen lediglich die Abmeldung, in der der Verzug ins Ausland bescheinigt ist, bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Dann endet die Krankenversicherung in Deutschland. Die Krankenkasse informiert dann die Stelle, von der Sie Rente bekommen. Diese wird dann keine Beiträge mehr einbehalten bzw. wird die Krenkenkasse keine Beiträge mehr fordern.
Bedenken Sie jedoch, dass Sie bei Besuchen in Deutschland keine Versicherung mehr haben und ggf. eine Auslandskrankenversicherung in dem Land abgeschlossen werden sollte, in dem Sie nun leben.
Die Versicherungspflicht lebt übrigens wieder auf, wenn Sie Ihren Wohnsitz zurück verlegen. Ihre alte Krankenkasse muss Sie dann wieder aufnehmen, wenn Sie keine neue gewählt haben.
muss ich beiträge an krankenkasse wegen abfindung zahlen??
Abfindungen sind genauso wie laufende Renten aus betrieblicher Altersversorgung beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Hierbei ist zu beachten, dass das Kapital in der Regel voll, also ohne den Abzug, ausbezahlt wird. In den 120 Monaten (10 Jahre) nach der Auszahlung ist ein Hundertzwanzigstel (1/120) der Abfindung beitragspflichtig. Hierbei ist jedoch die sogenannte Mindestentgeltgrenze zu beachten, die in 2018 bei 152,25 Euro liegt. Wenn also 1/120 der Abfindung niedriger ist als 152,25 Euro und Sie keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen haben, wird kein Beitrag fällig.
Am besten fragen Sie bei der Krankenkasse nach auf welcher Rechtsgrundlage diese Beiträge erhebt.