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Gast

Muss ich dem Steuerberater ein liste vorlegen was ich alles im Laden verzehren tue

Frage beantworten Frage Nummer 3000209042 Frage melden

Antworten (3)
wokk
Ja!
Du musst ihm auch eine Liste der erfolgreich durchgeführten Verdauungsvorgänge vorlegen!
Das ist Gesetz!!!
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Musca
Schwierige Frage: Unterschiedliche Materialien haben verschiedene Mehrwertsteuer.
Was verzehrst du denn ? Zeitungen haben einen anderen Steuersatz als Mettbrötchen.
Ja was ? Zeitung lesen im Kiosk als Angestellter ist ein geldwerter Vorteil. Aber anders besteuert.
oiii oiii oii, da kommt eine Menge Arbeit auf dich zu.
In deiner Haut möchte ich nicht stecken.
Wir hatten hier mal eine Steuerfachfrau, Stechus Kaktus, Die hätte Dir helfen können, aber Fach- Frauen sind hier leider ausgestorben.
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Cheru
Obwohl uns die "Liste der erfolgreich durchgeführten Verdauungsvorgänge" wirklich sehr interessieren würde, kannst Du Dir die Besteuerung der sog. "unentgeltlichen Wertabgaben" etwas einfacher machen:
Bitte suche mal nach dem veralteten Begriff "Eigenverbrauch", notfalls ergänzt um "Pauschbeträge".
Unsere umsichtige Finanzverwaltung hat eine Vielzahl von Pauschalen entwickelt, um den unentgeltlichen Verzehr an Lebensmitteln zu erfassen. Die Pauschalen sind je nach Branche unterschiedlich, berücksichtigen die unterschiedlichen Steuersätze und differenzieren die erste und zweite Jahreshälfte. Das System wirkt unfassbar deutsch.
Da es sich um Pauschalen handelt, solltest Du im Laden so viel wie möglich essen und trinken, damit es sich reinrechnerisch lohnt.
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