Muss ich den überwiesenen urlaubsgutschein für eine Reise zurückzahlen
Bin Hartz 4 Empfänger und mein Sohn hat mich zu einer Reise eingeladen, dafür gab es einen Gutschein von dieser Urlaubsplattform bei Reiseantritt, von 120 Euro, die man auf mein Konto überwiesen hat. Mein Sohn wollte das Geld nicht aber dafür mein Laptop. Bekomme ich jetzt Ärger vom Amt weil das Geld auf meinem Konto verblieben ist....
Antworten (3)
Gutscheine gelten als Einkommen und müssen beim Jobcenter angegeben werden. Wenn keine Einnahmen neben dem ALG2 vorhanden sind, gilt allerdings ein Freibetrag bis zu 100 Euro monatlich. Das heißt, wenn im jeweiligen Monat neben dem ALG2 nur der Gutschein im Wert von 120 Euro als Einnahme vorhanden war, kannst du den Freibetrag von 100 Euro abziehen und musst letztendlich maximal 20 Euro zurückzahlen.
Ich würde erst einmal ganz ruhig bleiben, wenn diese Zahlung in den Dreimonatszeitraum fällt, der bei einer Beantragung / Weiterbewilligungsbeantragung nachgewiesen werden muss, kannst Du auf eventuelle Rückfragen ja entsprechende Angaben machen.
Fällt die Gutschrift nicht in diesen Dreimonatszeitraum, ist die Zahlung leistungsunschädlich, es sei denn, es liegen Ermittlungen gegen Dich vor und der Kontostand wird laufend überwacht.
Fällt die Gutschrift nicht in diesen Dreimonatszeitraum, ist die Zahlung leistungsunschädlich, es sei denn, es liegen Ermittlungen gegen Dich vor und der Kontostand wird laufend überwacht.