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Gast

Muß ich die Gebühren für Kabel bezahlen,auch wenn ich es nicht will bezahlen?

In meinem Mietvertrag steht Satelitenfernsehen. Kabelgebühren sind gegen meinen Willen in meiner Betriebskostenabrechnung berechnet worden. Der Mieterbund hat beim Vermieter darauf hingewiesen. Bisher keine Antwort. Kann ich den Betrag 2010 ,2011 u.2012
von der aktuellen Abrechnung abziehen?

Mit f.G Lilo Fröhlich
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Antworten (1)
Bester
Wenn davon in Deinem Mietvertrag nichts steht und Du zwischenzeitlich keine weitere Vereinbarung mit Deinem Vermieter getroffen hast, schmeiß seine Forderung zum Teufel.
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