Muss ich die Miete angeben beim Finanzamt
Ich besitze zur Hälfte ein Haus( andere Hälfte besitzen meine Eltern je 1/4 jeder von ihnen) im Haus ist eine Wohnung die wir für 480€ warm( Nebenkosten wie Wasser/Heizung u.s.w ist da dabei) vermieten wollen. Mein Jahresgehalt liegt bei 50 Tausend brutto. Muss ich die Wohnungmiete( anteilmäßig wären es ja 240€) dem Finanzamt angeben. Das Haus ist schon bezahlt. Also fallen keine Renovierungskosten oder so an. Vielen Dank für die Antworten
Antworten (3)
Sicher. Wie kommst du auf die Frage?
Es handelt sich um regelmäßige Einkünfte, die zu versteuern sind.
Du kannst sie natürlich verschweigen und hoffen, dass niemand beim Finanzamt etwas bemerkt, wenn es aber herauskommt, dann bis du fällig.
Es handelt sich um regelmäßige Einkünfte, die zu versteuern sind.
Du kannst sie natürlich verschweigen und hoffen, dass niemand beim Finanzamt etwas bemerkt, wenn es aber herauskommt, dann bis du fällig.
Anlage V bei der Einkommensteuererklärung. Kaltmiete und Nebenkosten müssen natürlich getrennt werden - einfach das Formular bei Elster anschauen (und ausfüllen!)
Du bist Beteiligter einer Grundstücksgemeinschaft, für die eine Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden muß. Neben den Mieteinnahmen können auch alle Kosten (Vers., GrSt, Rep., AfA) erklärt werden, der "Netto-Übershuß" wird auf alle Beteiligten der Grundstücksgemeinschaft aufgeteilt.