GüntherFredThe
Muss ich eine Polizeianzeige bei der Versicherung vorlegen wenn mein Fahrrad geklaut wurde?
Antworten (6)
Ja, ein Fahrraddiebstahl muss bei der Polizei und dann bei der Versicherung gemeldet werden. Theoretisch kann das Fahrrad noch Wochen später wieder auftauchen, oftmals auch in Einzelteilen. Dann übernimmt die Versicherung nicht den Schaden, sondern man hat das gestohlene Fahrrad wieder zurückzunehmen. Eine Polizeianzeige ist unumgänglich, wie sollte sonst die Versicherung sicher sein, dass das Fahrrad tatsächlich gestohlen worden ist.
Um der Versicherung den Diebstahl des Fahrrads glaubwürdig zu machen, ist eine Anzeige bei der Polizei unumgänglich. Dies sollte möglichst unverzüglich und absolut wahrheitsgetreu erfolgen. Sie müssen Ort, Uhrzeit, Gegenstand, Wert usw. angeben. Dann können Sie den Beleg der polizeilichen Anzeige mitsamt eines Kaufbelegs bei der Versicherung einreichen. Ohne einen Kaufbeleg ist keine Versicherungsleistung zu bekommen.
Die private Hausratversicherung bezahlt generell nur den Wert, den ein gestohlenes Fahrrad aufweist, wenn der Diebstahl korrekt bei der Polizei gemeldet wurde. Ebenso muss man darauf vorbereitet sein, dass die Versicherung nur den Zeitwert des Rades erstattet und diesen auch nur, wenn ein Kaufbeleg vorliegt, aus dem einwandfrei ersichtlich ist, welchen Wert das Rad zu welchem Zeitpunkt aufwies.