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Muss ich Inkassogebühren zahlen?

Ich habe eine Frage und hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe einige Zeit eine offene Forderung nicht beglichen, letztlich habe ich dann aber am 20.11.2013 alles beglichen. Am 21.11.2013 kam der Brief vom Inkassobüro, welche zum geforderten Betrag gleich ca.100 EURO mehr Gebühren aufgestellt haben. Muss ich die angefallenen Inkassogebühren zahlen, obwohl ich zum Zeitpunkt meiner Überweisung noch nichts davon wusste?
Anja
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Antworten (8)
maschmeyer
Kommt wie so oft auf den Einzelfall an: Die Art der Forderung, das Inkassounternehmen, die Vorgeschichte. rundsätzlich wird unterschieden zwischen Forderungsankauf (größere, aber gleichartige Posten für 20-30% der Schuldsumme, etwa ausstehende Versicherungsbeiträge) und Eintreibung auf Provisionsbasis im Erfolgsfall (Größere Einzellfallsummen, hartnäckigere Versuche).
Im ersten Fall wird sehr oft auf Rechtsstreit verzichtet ( man fürchtet wohl Präzedenzfälle zu schaffen), denn die Inkassokosten sind grundsätzlich getrennt von der Hauptforderung zu behandeln. also erst mal nix unternehmen, tot stellen.
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Dorfdepp
Ohne die näheren Umstände, d.h. den ursprünglichen Zahlungstermin, die Vertragsbedingungen oder das Inkassobüro zu kennen, ist das schwer zu sagen. Selbst habe ich früher nie Mahngebühren bezahlt. Wenn eine Mahnung kam, habe ich den Rechnungsbetrag bezahlt und gut war's. Das ist allerdings schon lange her. Es kommt also darauf an, wie "giftig" das Inkassobüro ist, ob sie die Mehrgebühren unbedingt wollen oder froh sind, dass die Sache erledigt ist.
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maschmeyer
Rechnungen heute gehen grundsätzlich mit Angabe einer Zahlungsfrist hinaus; ab diesem Datum befindet man sich automatisch im Verzug - einer weiteren Mahnung bedarf es nicht. Es wird natürlich trotzdem noch gemahnt, die Mahngebühr ist dann auch Rechtens. Die Einschaltung von Inkassobüros ist jedenfalls oftmals fraglich und darf nicht höher sein als die Kosten für einen - ja ebenfalls möglichen - Mahnbrescheid!

OT: Im großen Stil betrieben, aber nicht Rechtens ist die Forderung von sog. Rücklastschriftgebühren::
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in D sind solche Kosten stets den normalen Geschäftsrisken der Unternehmen zuzuordnen und höchstens im - explizit zu begründenden - Einzelfall, etwa wegen großer Höhe, einklagbar.
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Deho
@ maschmeyer
Da hätte ich eine Frage: Wovon lebt ein Inkassobüro, wenn die Kosten nicht höher als die einer Mahnung sein dürfen?
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maschmeyer
Genau lesen: Nicht höher als die Kosten für einen anwaltlich verfassten Mahnbescheid.
Generell: Von der Masse der Dummschafe.
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Deho
@ maschmeyer
"anwaltlich" mag ich überlesen haben, das könnte aber daran liegen, dass es in deiner Antwort nicht steht.
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thehellion
Komme aus der Inkassobranche
Vorgerichtliche Inkassogebühren werden aufgrund der uneinheitlichen teilweise sehr inkassounfreundlichen rechtsprechung mangels Erfolgsaussichten nicht eingeklagt Die gilt vor allem dann wenn es sich bei dem Gläubiger um ein geschäftserfahrenes Unternehmen handelt !

Mir ist keine einzige Klage bekannt

Stell Dich trotzdem mental auf einige nervende Briefe ein

Am Besten Du gehst vor wie im Link unten beschrieben
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thehellion
Hier nochmal der Link

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html
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