Alle Fragen von "thehellion"
Alle Antworten von "thehellion"
Zu hohe Inkassogebühren, rechtens?
Das Inkassobüro versucht von der Unkenntnis zu profitieren
Die Rechtsprechung ist eher inkassounfreundlich d.h selbst im verzugsfall werden Inkassogebühren mangels Erfolgsausichten nicht expl eingeklagt
Ansprechpartner ist nach wie vor der Fitnessladen und NICHT das Inkassobüro
Was ist nach dem ersten Lastschriftrückläufer konkret passiert ?
Du kannst auch das ganze in 123recht.net im Inkassoforum posten
Muss ich Inkassogebühren zahlen?
Hier nochmal der Link
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html
Muss ich Inkassogebühren zahlen?
Komme aus der Inkassobranche
Vorgerichtliche Inkassogebühren werden aufgrund der uneinheitlichen teilweise sehr inkassounfreundlichen rechtsprechung mangels Erfolgsaussichten nicht eingeklagt Die gilt vor allem dann wenn es sich bei dem Gläubiger um ein geschäftserfahrenes Unternehmen handelt !
Mir ist keine einzige Klage bekannt
Stell Dich trotzdem mental auf einige nervende Briefe ein
Am Besten Du gehst vor wie im Link unten beschrieben
Die rechtsprechung bezüglich Inkassogebühren ist sehr unfreundlich
Inkassogebühren sind im gegensatz zu Anwaltsgebühren nicht durchsetzungsfähig
ICH würde die hauptforderung unangekündigt direkt an den Gläubiger überweisen
Pro Mahnung 3 € zusätzlich
Zweckgebunden überweisen : "Nur Hauptforderung"
Schläft ein - Eine Klage expl wg Inkassogebühren ist mir bisher nicht bekannt geworden . Habe selbst 3 Jahre in einem gr IB gearbeitet
Schläft nach 2 bis 3 allerdings nervenden Briefen ein
Die Rechtsprechung ist sehr inkassounfreundlich !
Ich bin mit folgender Vorgenesweise immer gut gefahren :
HF plus z.b 5 € direkt an den Gläubiger und gegenüber dem Inkasso die Forderung schriftlich zurückweisen sowie der Weitergabe der daten gem BDSG sowie Kontaktaufnahme per telefon untersagen.
Schläft nach 2 oder 3 Bitt Briefen ein.
AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11
...Das Gericht schließt sich den vom OLG Dresden, a.a.O., angeführten Argumenten an, nach denen Inkassokosten im Regelfall nicht auf den Schuldner umgelegt werden können........
im Link weiter Urteile
Hier noch ein neueres AZ
(AG Berlin Mitte vom 01.09.2009
Geschäftsnr. 8 C 118/09)
“Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat,
kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die
Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen….
Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind,
wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten,
die denen des Gläubigers überlegen wären.
Es gibt keine Obergrenze !
Das Inkassobüro " darf " allerlei Gebühren einfordern - ob durchsetzungsfähig steht auf einem anderen Blatt
Mein Tip : Zahl die unstrittige Hauptforderung inkl der internen Mahngebühren ( ohne die Inkassogebühren ) unangekündigt direkt an den Ursprungsgläubiger ( nicht ans Inkassobüro) und weise gegen über dem Inkasso die Forderung vollumfänglich zurück .
Ein erfolgreich durchgezogene Klage expl wg Inkassogebühren eines extern beauftragten ist aus wirtschaftlichen Gründen absurd und auch nicht bekannt
Die Rechtsprechung ist zudem sehr uneinheitlich - Schläft nach 2 oder3 Briefen des Inkassos bzw des Hausadvokaten ein
Sehr viele Gerichte streichen diese Gebühren komplett :