IchBinSauer46
Muss ich nach meiner Hochzeit den Lohnsteuerklassenwechsel selber beantragen oder läuft das automatisch?
Antworten (4)
Du musst, wenn du von eurem Wahlrecht Gebrauch machen willst, mit beiden Steuerkarten (deiner wie auch der deiner Partnerin) bei der zuständigen Stelle (Bürgeramt) vorstellig werden. Unternehmt ihr nichts, bekommt ihr beide automatisch LSt-Klasse IV zugewiesen.
Automatisch läuft nach ener Hochzeit nichts, und wenn doch, dann falsch. Kümmere dich also besser selbst darum, schließlich könnt ihr zwischen zwei Kombinationen wählen. Dabei könnt ihr eine Menge Geld sparen bzw. verlieren, wenn die falsche Kombi gewählt wurde.
Soweit ich weiß, fällt man durch eine Heirat automatisch in die Steuerklassenkombination 4/4. Wenn man eine andere Steuerklassenkombination haben möchte wie beispielsweise 3/5 oder 5/3, so muss man dieses extra beim Amt beantragen. Dazu benötigt man dann eine Vollmacht des Ehepartners.
Nein, automatisch geht das nicht, das muss man beantragen, und zwar da, wo man auch die Lohnsteuerkarte herbekommt. Bei uns ist es das Bürgerbüro, wie das in anderen Städten ist, das müßte man im Rathaus erfragen. Auf jeden Fall muss es sofort gemacht werden, denn wenn man in eine niedrigere Klasse kommt, wird diese nicht rückwirkend wirksam.