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Gast

Muß man Auslandskonten in der Vermögensauskunft angeben?

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Antworten (4)
bh_roth
Du meinst, für eine "Versicherung an Eides statt"? Eigentlich schon, aber du kannst es auch lassen. Wenn du z. B. in Österreich ein Konto hättest, würden die deutschen Behörden a) keinen Zugriff darauf haben, und b) die österreichische Bank keine Auskunft erteilen.
Abgesehen davon wüsste ich nicht, wie man herausfinden will, wo ich überall Konten habe.
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Opal
Eine falsche bzw. nicht umfassende Vermögensauskunft an Eides statt ist eine Straftat und wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft §156. Sollte man sich vorher überlegen ob man das Risiko mit Auslandskonten auf sich nimmt.
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micle
Ein ganz klares ja, daß man es muß, ob man es tut ... ?
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elfigy
Nicht nur bei der sogenannten eidesstattlichen Versicherung, auch bei Unterhaltsberechnungen, oder bei Antrag auf ALG I + II, bei Pflegeeinrichtungen sofern das Einkommen nicht reicht, usw. muß das Vermögen korrekt angegeben werden. Falsche Angaben werden von den Ämtern unnachsichtig geahndet und es ist meist ebenfalls eine Straftat.
Ich würde mich auch nicht darauf verlassen, dass von österreichischen Banken keine Auskünfte zu erhalten sind. Bargeld in Schliessfächern ist auch nicht sicher.
Sicher ist nur Bargeld unterm Kopfkissen oder in einer Schatzkiste vergraben. Aber ohne Mitwisser. Mitwisser sind das größte Risiko, dazu zählen auch Banken.
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