de1983Jöre
Muss man, bevor man einen Werksvertrag kündigen kann, diesen zuvor anfechten? Wovon hängt das ab?
Antworten (3)
Ein Werkvertrag kann vor Beginn des "Werkes" angefochten werden. Wenn erst einmal das "Werk" begonnen wurde, dann geht das Anfechten nicht mehr. Sollte man einen Werkvertrag einseitig kündigen, so hat man damit zu rechnen, dass man regresspflichtig gemacht werden kann, wenn kein triftiger Grund für die Kündigung vorliegt.
Man muss einen Werkvertrag nicht anfechten, bevor man ihn kündigt. Ein Werkvertrag ist so gelagert, dass man zu seiner Erfüllung verpflichtet ist und gegebenenfalls damit rechnen muss, in Regress genommen zu werden. Wenn das so ist, dann kann eine Anfechtung schon Sinn machen. Allerdings muss diese Anfechtung vor Beginn des Vertrages schriftlich erklärt worden sein, also nicht irgendwann einmal, wenn der Vertrag schon lange Gültigkeit hat.
Man muss einen Werksvertrag nicht vorher anfechten, wenn man ihn kündigen will. Anfechtbar ist der Werksvertrag ohnehin nur, wenn man dies vor Beginn des "Werkes" macht und nicht mehr im Nachhinein. Bei einer einseitigen Kündigung, die nicht im gemeinsamen Einvernehmen geschieht, muss man sich darauf gefaßt machen, in Regress genommen werden zu können.