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DerKonstanti

Was muss ein Subunternehmer aufweisen, um nicht in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit zu geraten?

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Antworten (5)
bh_roth
Umsatz, und schließendlich versteuerbarer Gewinn. Die ersten Jahre wird ihm das Finanzamt noch rote Zahlen durchgehen lassen, aber es muss ersichtlich sein, dass bald Gewinne zu erwarten sind. Ansonsten wird die Selbstständigkeit annuliert. Genaueres, im Besonderen, wie lange die Zeit ohne Gewinn sein kann, fragst du einen Steuerberater. Den solltest du als Selbstständiger sowieso haben.
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Konso
Am besten ist es, wenn der Unternehmer mehr als nur einen Auftraggeber hat. Wenn nämlich die Aufträge immer von der gleichen Stelle kommen, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass hier jemand nur Geld sparen will, indem er keine echte Anstellung bietet.
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kael
Wenn es für das Tätigkeitsbild noch keine rechtsverbindlichen Urteile gibt, bekommt man bei der Clearingstelle LVA Bund Berlin einen verbindlichen Status . ...im allgemeinen sehen die Sozialversicherer am genauesten auf ein Beschäftigungsverhältnis, also ist dort zuerst die Versicherungspflicht und der Unternehmerstatus zu klären...ferner beurteilt das FA auch nach dem Finanzrecht .aber denen ist es relativ egal, ob Lohn- oder Einkommenssteuer abgeführt wird... .. Wenn man Subunternehmer ist, ist man zwar selbstständiger Unternehmer, aber nicht automatisch von der Versicherungspflicht befreit...manche Unternehmerarten unterliegen dieser nämlich auch, manche dagegen nicht...
Und noch was zu den halbwissenden Vorkommentatoren: Wenn ihr nicht wirklich Bescheid wisst, haltet lieber eure Klappe...u. U. treibt ihr den guten Mann hier finanziell in den Ruin..denkt erst mal drüber nach bevor ihr hier eitlen Käse verzapft...
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Louis Fisch
Scheinselbständigkeit wird dann begründet, wenn Sie nur für einen einzigen Auftraggeber arbeiten, dieser Ihnen Vorgaben in Bezug auf Ihre Arbeitszeit und Arbeitsort macht. Dieses Abhängigkeitsverhältnis begründet das Risiko. Sie selbst müssen bestimmen, wo, wann und für wen Sie arbeiten. Optimal ist, wenn Sie also mindestens zwei Auftraggeber haben.
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Lucasweißenicht
Es darf kein Weisungsrecht bestehen. Die Arbeitsleistung darf keinen Bestimmungen von Ort und Zeit unterliegen. Der Auftragnehmer darf nicht in den Betrieb eingegliedert sein. Es darf keine Dauerbeschäftigung vorliegen. Nebentätigen und mehr Wettbewerb müssen erlaubt sein. Der Auftragnehmer muss die Arbeit nicht selbst ausführen und er muss das unternehmerisches Risiko tragen.
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