Erica Ludwig
Muss man eine Tour mit einem Bierfahrrad irgendwo anmelden? Verstößt das gegen die StVO?
Antworten (4)
Was bitte ist das ?Hab ja schon meine gute alte Vespa mit allerlei aufputschenden Mitteln betankt, die Ergebnisse waren zwiespältig, die letzte Mischung aus Kerosin, Rhizinusöl und Absinth kosteten mich drei Wochen sozialen Dienst im allseits bekannten Gertrudes Wollstübchen , ich musste dort Wolle aufwickeln und bei den alten Damen Maß nehmen
Nicht dass ich wüsste, die Teile gelten als Fahrrad und sind damit zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen. Außerdem wird der Fahrer ja meistens gestellt, sodass man sich auch wegen des "Konsums" keine Sorgen machen muss. ;) Bei www.bierbike.de findest Du ein paar allgemeine Infos zu den Fahrrädern.
Genau um diese Frage rangt sich zurzeit ein heftiger Rechtsstreit, den die Bier- und Partybike-Betreiber im Moment für sich entschieden haben, indem sie vor dem Oberlandesgericht Münster eine Aussetzung der Genehmigungspflicht erreicht haben. Diese Gefährte haben also zurzeit den gleichen Status im Straßenverkehr wie Pferdekutschen oder -wagen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es gegen die StVo verstößt, da es bestimmte Regeln zu befolgen gibt. Ansonsten kann es nämlich ziemlichen Ärger geben. Auf der folgenden Webseite kannst du dir aber Infos einholen: http://www.bar-bike.de/bar-bike-ordnung/