Rechtslage auf Radwegen
Gelten STVO und Wohngebiets- bzw. 30er-Zonen-Vorschriften überhaupt auf Radwegen ?
Welche Reaktionszeiten und Anhalteweg muss der Biker einplanen, bei einer geschätzten Fahrt-Geschwindigkeit von 20 bis 30 km/h, um einen Crash zu vermeiden ? Ist es ihm überhaupt zuzumuten, auf Radwegen, seine frei gewählte Fahrt-Geschwindigkeit zu drosseln, anzuhalten, abzusteigen ? Bedeutet das Aufhalten oder Behindern des Radfahrers durch den wegekreuzenden Fußgänger möglicherweise eine Straftat durch einen „Eingriff in der Radverkehr“ ? Oder bedeutet die ROT-Markierung auf seinem Rad-Fahrweg für ihn eine Rechts-vor-Links- bzw. Stopp- bzw. Vorfahrt-gewähren-Regelung oder eine Art Zebrastreiben-Situation ?
Welche Reaktionszeiten und Anhalteweg muss der Biker einplanen, bei einer geschätzten Fahrt-Geschwindigkeit von 20 bis 30 km/h, um einen Crash zu vermeiden ? Ist es ihm überhaupt zuzumuten, auf Radwegen, seine frei gewählte Fahrt-Geschwindigkeit zu drosseln, anzuhalten, abzusteigen ? Bedeutet das Aufhalten oder Behindern des Radfahrers durch den wegekreuzenden Fußgänger möglicherweise eine Straftat durch einen „Eingriff in der Radverkehr“ ? Oder bedeutet die ROT-Markierung auf seinem Rad-Fahrweg für ihn eine Rechts-vor-Links- bzw. Stopp- bzw. Vorfahrt-gewähren-Regelung oder eine Art Zebrastreiben-Situation ?
Antworten (8)
Die StVO gilt im gesamten öffentlichen Straßenverkehr und betrifft alle Verkehrsteilnehmer, ob motorisiert, per Rad oder zu Fuß unterwegs.
"Öffentlich" bedeutet: Überall dort, wo jede Person zu jeder Zeit fahren, radeln oder gehen kann.
Das alles ist hier gut und ausführlich beschrieben, in der StVO für Radfahrer.
"Öffentlich" bedeutet: Überall dort, wo jede Person zu jeder Zeit fahren, radeln oder gehen kann.
Das alles ist hier gut und ausführlich beschrieben, in der StVO für Radfahrer.
Zusammengefasst lauten Deine ersten beiden Fragen so: Ist es dem Radfahrer zuzumuten, so zu fahren, dass er einen Crash vermeidet? Die dritte Frage lautet, ob sich ein gefährdeter Fußgänger wehren darf, oder sich überfahren lassen muss, um den Radfahrer nicht in seinen Rechten einzuschränken.
Was soll man darauf antworten? Ich jedenfalls bin sprachlos.
Was soll man darauf antworten? Ich jedenfalls bin sprachlos.
"Ist es ihm überhaupt zuzumuten, auf Radwegen, seine frei gewählte Fahrt-Geschwindigkeit zu drosseln, anzuhalten, abzusteigen ? "
Ja, ist es. Oder meinst Du, auch einem Autofahrer sei es nicht zuzumuten, von seiner "frei gewählten" Geschwindigkeit abzulassen, um keinen Unfall zu provozieren? Der Autofahrer müsse nicht anhalten, um einen Unfall zu vermeiden?
Die Polizei hat spricht in dem Fall von "nicht angepasster Geschwindigkeit", die zu einem Unfall geführt hat.
Ich wäre schon dankbar, wenn sich Radfahrer an die Verkehrsregeln halten würden. Damit wäre allen Seiten geholfen.
Ja, ist es. Oder meinst Du, auch einem Autofahrer sei es nicht zuzumuten, von seiner "frei gewählten" Geschwindigkeit abzulassen, um keinen Unfall zu provozieren? Der Autofahrer müsse nicht anhalten, um einen Unfall zu vermeiden?
Die Polizei hat spricht in dem Fall von "nicht angepasster Geschwindigkeit", die zu einem Unfall geführt hat.
Ich wäre schon dankbar, wenn sich Radfahrer an die Verkehrsregeln halten würden. Damit wäre allen Seiten geholfen.
Ich wäre schon dankbar, wenn sich Autofahrer an die Verkehrsregeln halten würden. Damit wäre allen Seiten geholfen.
Bei Tempo 20 etwa 5,5 Meter/Sekunde. Plus Reaktionszeit= geschätzte 10 Meter Anhalteweg.
Klingt wenig, ist aber ne Menge.
Klingt wenig, ist aber ne Menge.
Ich bin jeden Tag bei Wind und Wetter auf dem Fahrrad unterwegs. Würde mich sehr freuen, wenn jemand diese Frage beantworten kann!
Liebe Grüße
Liebe Grüße
Die Frage wurde beantwortet.
Detailliertere Antworten sind von der Einzelsituation abhängig und dann entscheidet ein Richter, was ein Radfahrer oder ein Fußgänger falsch gemacht haben könnte.
Detailliertere Antworten sind von der Einzelsituation abhängig und dann entscheidet ein Richter, was ein Radfahrer oder ein Fußgänger falsch gemacht haben könnte.