Frage stellen
Gast

Muss man sich mit dem System Hartz IV abfinden?

Im Spiegel wurde gerade folgender Artikel veröffentlicht:
Die Frage ist, wie man sich als H IV "Patient" wirksam gegen teils inkompetente, teils bösartig agierende Mitarbeiter der Jobcenter wehren kann, wenn diese sich einfach nicht rühren und sogar noch empfehlen, das Sozialgericht in Anspruch zu nehmen?
Bringen direkte Strafanzeigen etwas?
Frage beantworten Frage Nummer 103808 Frage melden

Antworten (20)
Cordelier
Nein, dein Jobberater beim Jobcenter zieht die Fäden, Ist quasi Geld und Jobtechnisch dein Vormund. Kommst du dem Blöd kommt er dir auch Blöd, da hat der Jobberater einiges an Möglichkeiten. Geld kürzen steht da erster Stelle, Wenn du nicht nen Purzelbaum schlagen kannst bist du am Arsch.
Melden
Gast
@Cordelier:
Folgender Fall: Jemand wird wegen einer schweren Lungenentzündung, Klinikaufenthalt, OP... arbeitslos. Er findet noch während der Behandlung einen neuen Job, muss dafür aber umziehen. Das JC muss nur einen Übergang finanziell überbrücken.
ALG II wird auch genehmigt, aber: obwohl der "Kunde" schon anfängt zu arbeiten, wird keinerlei Unterstützung zu den Wohnkosten gewährt. KEINERLEI, das muss man betonen. Was zu einer zwangsweisen Obdachlosigkeit führte, welche dann natürlich auch den Job obsolet machte. Man kann bei dem Wetter nicht unter einer Brücke pennen, und dann anschliessend zur Arbeit gehen, ungewaschen etc... und der Lungenentzündung tut sowas auch nicht gut, selbst wenn diese fast ausgeheilt ist. Ein Verfahren am Sozialgericht läuft, sogar schon am Landessozialgericht, aber der zuständige Sachbearbeiter bzw das Jobcenter rührt sich einfach nicht. Es droht ja keine Strafe...
Melden
Gast
@Ing
Lange Vorgeschichte... sagen wir mal, die vorherigen Beschäftigungszeiten - in festem Angestelltenverhältnis - reichten nicht ganz für ALG I.
Ist aber irrelevant für den Fall. Ein neuer Job war ja schon gegeben.
Das Jobcenter muss auch Kosten für die Unterkunft genehmigen, solange bis das erste Gehalt da ist. Einfach verweigern und gar nichts zahlen ist gesetzeswidrig.
Melden
Cordelier
Cesete, ich hatte märz 2012 eine schwere Bein-und Beckenvenenthromnose mit mehrern Lungenembolien und wäre fast liegengeblieben, Nach sechs Wochen hat mich der MDK wieder zum arbeiten gezwungen, obwohl ich rein Theoretisch noch in Lebensgefahr war da sich noch einige große Thromben im Bein befunden haben.
Melden
Cordelier
äh nicht Thromsnose -> Thrombose
Melden
Cordelier
selbst nach eine Jahr mit Marcumar und später Xarelto, weil ich auf Marcumar nicht einstellbar war waren immer noch Restromben in den BeinVenen.
Melden
Gast
Coredlier,

hier musste niemand zum Arbeiten gezwungen werden. Ein neuer Job wurde ja schon selbst besorgt. Es musste nur übergangsweise zustehendes Geld für Leben und Wohnung gewährt werden. Für Leben wurde gewährt, für Wohnen nicht. Und das ist gesetzeswidrig.
Spruch einer zuständigen Sachbearbeiterin im Jobcenter dazu: Klagen Sie es doch beim Sozialgericht ein, dann bekommen Sie das irgendwann mal. Ob der Job deswegen den Bach runter geht, war ihr egal.
Melden
Cordelier
Celsete, siehe meinen ersten Beitrag. Ich kenne das Prozedere da ich dort auch mal Vorstellig werden mußte. Der Typ hatte den ersten Satz noch nicht zu Ende da kam er schon nit den Sanktionen wenn ich denn das und das nicht machen würde, mich an die die Verinbarung nicht halte usw. Erst dann kam er auf kam er auf die Möglichkeiten der Vermittlung,
Melden
Cordelier
ALG1 kommt zum Monatsende, ALGII zum Monatsanfang
Melden
Gast
Coredlier,
in dem Fall liegt eine Eingliederungsvereinbarung vor: Einzige Pflicht und vordringlich steht darin die Sicherung des Wohnraums. Das gilt zwangsläufig gegenseitig, sprich das Jobcenter muss dafür auch zahlen.
Da es sich in der Beziehung einfach nicht gerührt hat, liegt der Fall ja jetzt beim Landessozialgericht.
Wir wissen aber, dass so etwas ja seine Zeit dauert, sprich für den neuen avisierten Job zu spät kommt...

Xarelto sollte ich nach einer Hüft-OP übrigens auch nehmen. Teufelszeug... Verdünnt mein Blut schon bei kleinen Dosen so sehr, dass Wunden nicht heilen und weiter bluten, bis hin zu zusätzlichem Nasenbluten...
Melden
Cordelier
Nasenbluten ist nicht schlimm, meist kommt das vom Locus Kisselbachi Punkt an der Nasenscheidewand, wichtig bei Nasenbluten den Kopf nach vorne daß das Blut rausläuft und nicht in den Rachen läuft und mit zwei Fingern die Nasenflügel fest zusammdrücken, daß das Leck geschlossen wird. Auch ein kalter Lappen in den Nacken hilft weil sich dadurch die Adern zusammenziehn.
Melden
Cordelier
Celsete unter Marcumar hab ich aus allen Körperöffnungen geblutet, Marcumar ist blankes Gift.
Melden
Gast
Tja, wenn das Nasenbluten auch nach veröden der Adern nicht aufhört, und Tamponaden nötig sind...
Aber komm zurück zum Thema.
Das Jobcenter soll fördern und fordern. Wenn es nichts fordern kann, weil der Kunde sich selbst bemüht, darf es trotzdem nicht das Fördern einfach weg lassen.
Kann man in solchen Fällen die Mitarbeiter strafrechtlich belangen?
Melden
Zombijaeger
Meine Erfahrung, die Leute beim Arbeitsamt wollen eigentlich gar nicht, dass man eine Arbeit findet. Schließlich könnte ja Personal dort abgebaut werden, wenn es keine Arbeitslosen mehr gibt. Was mich bei meinem Jobsuchen immer am meisten behindert hat, war das Arbeitsamt.
Melden
Gast
Zombie, das was Du da sagst ist durchaus nicht unwahrscheinlich. Trotzdem bleibt der Fakt, dass diejenigen Sachbearbeiter im Jobcenter, die so denken und handeln, gegen das Gesetz verstossen.
Bleibt immer noch eine Antwort auf die Frage offen, ob man die unabhängig von den Sozialgerichten direkt persönlich strafrechtlich verklagen kann... anders ändert sich ja wohl nichts an dem System.
Melden
Gast
Amos, das hier hat ein Thema. Kann man Mitarbeiter des Jobcenter strafrechtlich belangen.
Was hat Dein Beitrag damit zu tun ausser nichts?
Oft am Thema völlig vorbei, Themen nicht verstanden, und in der Statistik der Spitzenreiter mit wenigstens 15 Beiträgen am Tag, die fast alle überflüssig sind...
Das ist in etwa das, was ich und andere unter einem Troll verstehen, den Du perfekt hier verkörperst.
Melden
Gast
Ja, Amos, wenn man sein Tagespensum voll trollen will, geht das nur, indem man in anderen Threads am Thema vorbei Beiträge trollt... schon verstanden.
Melden
bh_roth
Oder man hat einen unverwechselbaren 2.-Nick (z.B.bhroth), mit dem man dann weitere 8 Antworten geben kann. Diese Lösung finde ich übrigens besser, als die Diskussion, in der du 8 Antworten gegeben hast, lieber Amos, in einen anderen Thread zu tragen. Das führt oft zu Verwirrung, weil die Antwort plötzlich nicht mehr zum Thread passt. Dies ist keine Kritik, sondern lediglich ein Denkanstoß.
Melden
StechusKaktus
Der größte Webfehler bei H4 ist für mich, dass gefordert und gefördert werden sollte. Mit der "Forderung" (im Klartext: Leistungskürzung) nimmt der Staat Geld ein, das er zur Förderung hätte. Leider gibt es bisher keine gute Idee, wie eine Förderung aussehen könnte. Deswegen wird das Geld für sinnlose Maßnahmen aus dem Fenster geworfen. Gefördert werden im Ergebnis eben nicht die Arbeit suchenden sondern Abzocker aus der "Bildungsindustrie". Und dieses Geld wäre bei den Arbeitslosen als Verlängerung von ALG I besser aufgehoben.
Aber dagegen klagen? Kannste vergessen. Eher bei change.org platzieren.
Melden
pappnase999
Nein muss man definitiv nicht!

Es gibt hier zwei relativ einfache Möglichkeiten dieses System auszuhebeln:
a) arbeiten
b) sterben

Und schon muss man sich vom bösen Staat, der sich auch noch erdreistet notorischen Arbeitsverweigerern die Leistungen zu kürzen und nur einmal im Jahr einen Urlaub zu bezahlen nicht mehr belästigt! Oder wie im Falle meiner arbeitsscheuen Nichte, die es mit 28 Jahren zwar zu 2 Kindern aber zu keinem Schulabschluss gebracht hat, dafür aber alle 2Jahre in eine neue Wohnung inkl. Möblierung auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung zieht!
Da muss man sich natürlich schon über die Ungerechtigkeit von HIV (das würde besser passen) aufregen! Und dass die Mitarbeiter der Jobcenter irgend wann die Schnauze von dem Jammervolk voll haben kann ich nur allzu gut verstehen!
Melden