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Um einen Ebayshop zu eröffnen, benötigt man zwingend eine Gewerbeanmeldung zumindest als Kleingewerbe. Außerdem muss man über ein mit dem Ebaynamen verknüpftes PayPal Konto verfügen und in allen vier detaillierten Verkäuferbewertungen einen Wert von mindestens 4,0 im Jahresdurchschnitt nachweisen können. Letzteres ist nicht nötig bei einem so genannten Basisshop.
Sofern man gewerblichen Handel betreibt, muss man ein entsprechendes Gewerbe anmelden. Der Begriff "gewerblicher Handel" ist nicht zwingend an konkrete rechtliche Vorgaben gebunden, Gerichte urteilen jedoch regelmäßig bestimmte Grenzen in Abmahnungen ab. Gemeinhin gilt: Sobald der Umsatz regelmäßig 500 Euro übersteigt und vor allem gleichartige, neuwertige Gegenstände angeboten werden, kann man von gewerblichem Handel ausgehen. Man benötigt daher eine Gewerbeanmeldung (ca. 20 Euro im städt. Gewerbeamt) und eine Steuernummer vom Finanzamt zum Ausstellen von korrekten Rechnungen. Bleibt der Umsatz *grob* unter 15.000 Euro/Jahr, muss man keine Mehrwertsteuer ausweisen und abführen. Dies entbindet jedoch nicht von der Gewerbe- und Einkommenssteuerpflicht oder den gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen.
Als gewerblicher Ebay-Verkäufer muß man ein Gewerbe anmelden. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 15 und 60 EURO. Man sollte sich die auszufüllenden Formblätter aus dem Internet runterladen und schon vorbereiten, bevor man auf das zuständige Ordnungsamt geht, um seine Anmeldung vorzunehmen, da es ansonsten recht zeitaufwendig werden kann.