Hauskauf mit Solaranlage
Wir möchten ein Haus kaufen mit einer größeren Solaranlage auf dem Dach die noch fast 10 Jahre gutes Geld verdienen könnte. Hat hier jemand Erfahrung ob ein Eigentümerwechsel problemlos durchgeführt werden kann? Der jetzige Eigentümer blickt auch nicht so richtig durch. Er hat sogar ein Gewerbe nur wegen der Solaranlage angemeldet und muss 19% MwSt. abführen. Wir sind aber Privatleute. Wer kann etwas Licht ins Dunkle bringen?
Vielen Dank
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Antworten (6)
Wo liegt das Problem: Alter Hausbesitzer verkauft Haus und meldet Gewerbe ab, ihr kauft Haus und meldet Gewerbe an. Das müsst ihr unter Umständen, weil ihr ja nach eigener Aussage "Gutes Geld verdienen" wollt. Unter Umständen ist die Gewerbeanmeldugn aber auch nicht nötig. Mehr Infos gibt's beispielsweise hier: https://www.solaranlagen-portal.de/recht-steuern/photovoltaik-gewerbe.html
Unsere Fachkräfte für Wirtschafts- und ErneuerbareErnergieGewinnungs-Recht sind heute leider alle im Urlaub.
Immer dann denken:
Es gibt Leute, die muss man zu Recht, für ihr Fachwissen bezahlen.
Die nennen sich zu Beispiel. Anwälte.
Immer dann denken:
Es gibt Leute, die muss man zu Recht, für ihr Fachwissen bezahlen.
Die nennen sich zu Beispiel. Anwälte.
Ich gehe mal davon aus, dass du von Photovoltaik sprichst, wg. Geld verdienen. Geht zwar mit Solarthermie auch, ist aber nicht so gängig.
Solange die Energie, die du erzeugt, nicht höher ist, als die, die du verbraucht, würde ich mir keine Gedanken machen. Sollte es aber darüber hinaus gehen, wirst du um ein Gewerbe nicht herum kommen.
Solange die Energie, die du erzeugt, nicht höher ist, als die, die du verbraucht, würde ich mir keine Gedanken machen. Sollte es aber darüber hinaus gehen, wirst du um ein Gewerbe nicht herum kommen.
Hier ist zwischen dem Eigentum und dem Betrieb (Einspeisung) zu unterscheiden. Wer ein Haus kauft, macht eigeentlich nur einen Vertrag über das Grundstück. Das Gebäude gilt als Zubehör, wie Pflasterung, Plfanzen, PV-Anlagen usw. auch und wird mitverkauft. Dein Problem liegt nicht im Eigentumsübergang, sondern im Betrieb der PV-Anlage, bzw. der Einspeisevergütung daraus. Da die Einspeisung die Anforderungen an ein Gewerbe (dauerhaft, wiederkehrende Einnahmen, Gewinnerzielungsabsicht) erfüllt, geht das nur über einen Gewerbebetrieb. Entweder übernimmst Du per Vertrag den bestehenden Gewerbebetrieb oder Du gründest neu. Dann muss aber die Einspeisung mit dem Netzbetreiber geregelt werden. Das kann eine geringere Einspeisevergütung zu Folge haben, weswegen die Übernahme der einfachere Weg sein dürfte. Wende Dich an einen Fachanwalt für Energierecht.
Unbedingt mit dem Energieversorger und einem Sachverständigen Kontakt aufnehmen!
Sachverständige findest du über die örtliche Handwerkskammer.
Durch meine Arbeit als Installateur habe ich diesbezüglich schon soviel Mist gehört das sich diese Ausgabe sicherlich lohnt.
Sachverständige findest du über die örtliche Handwerkskammer.
Durch meine Arbeit als Installateur habe ich diesbezüglich schon soviel Mist gehört das sich diese Ausgabe sicherlich lohnt.
Hallo zusammen,
der Betrieb einer PV Anlage ist steuerlich gesehen eine gewerbliche Tätigkeit, für die man auch umsatzsteuerpflichtig wird. Hierzu muss man den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen und an sein Finanzamt schicken.
Eine ordnungsrechtliche Anmeldung beim Gewerbeamt der Gemeinde ist für den Betrieb einer Anlage auf dem eigenen Dach in der Regel nicht erforderlich.
Beim Hauskauf unbedingt Haus und PV Anlage getrennt ausweisen. Der Verkäufer hat dabei ein Interesse, mehr vom Gesamtpreis aufs Haus zu legen (=weniger Verausserungsgewinn), der Käufer will eher mehr vom Gesamtpreis in der Anlage haben (später höhere Abschreibungen, weniger Grunderwerbssteuer).
Wenn das die einzige PV Anlage des Verkäufers ist handelt es sich vermutlich um eine "Geschäftsveräusserung im Ganzen" die nicht mit Umsatzsteuer belegt ist. Wenn doch USt pflichtig bekommt der Käufer die USt vom Finanzamt zurück.
Dem Netzbetreiber muss man den Übergang melden. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt an den PV Modulen, bleibt also erhalten.
Für mehr Info kann ich www.photovoltaikforum.com wärmsten empfehlen.
Gruß
Jochen
der Betrieb einer PV Anlage ist steuerlich gesehen eine gewerbliche Tätigkeit, für die man auch umsatzsteuerpflichtig wird. Hierzu muss man den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen und an sein Finanzamt schicken.
Eine ordnungsrechtliche Anmeldung beim Gewerbeamt der Gemeinde ist für den Betrieb einer Anlage auf dem eigenen Dach in der Regel nicht erforderlich.
Beim Hauskauf unbedingt Haus und PV Anlage getrennt ausweisen. Der Verkäufer hat dabei ein Interesse, mehr vom Gesamtpreis aufs Haus zu legen (=weniger Verausserungsgewinn), der Käufer will eher mehr vom Gesamtpreis in der Anlage haben (später höhere Abschreibungen, weniger Grunderwerbssteuer).
Wenn das die einzige PV Anlage des Verkäufers ist handelt es sich vermutlich um eine "Geschäftsveräusserung im Ganzen" die nicht mit Umsatzsteuer belegt ist. Wenn doch USt pflichtig bekommt der Käufer die USt vom Finanzamt zurück.
Dem Netzbetreiber muss man den Übergang melden. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt an den PV Modulen, bleibt also erhalten.
Für mehr Info kann ich www.photovoltaikforum.com wärmsten empfehlen.
Gruß
Jochen