Marwin Albrecht
Muss man zwangsläufig ein Gewerbe anmelden, wenn man ab und zu auf dem Wochenmarkt einen Verkaufstand haben möchte?
Antworten (3)
Ja. Auch ab und zu bedeutet, dass du regelmäßig selbständig tätig bist, und da du auf dem Wochenmarkt ja etwas verkaufen willst, es also entgeltlich anbietest, wirst du dabei wohl auch eine Gewinnerzielungsabsicht haben. Womöglich kommt bei dir aber eine Anmeldung als Kleingewerbe in Frage.
Ein- oder zweimal im Jahr ist das kein Problem. Wenn du aber häufiger, zum Beipsiel monatlich auftauchst, wird das mit dem Gewerbe notwendig werden. Bis zu einem bestimmten Umsatz musst du aber trotzdem keine Umsatzsteuer erheben, es ist also kein wirklicher Aufwand.