Muß Mieter Balkon von Unkraut frei halten
Antworten (6)
Nicht, wenn der Mieter das Unkraut als geschütztes Vegetationshabitat bezeichnet :D
Ich verstehe deine Frage nicht. Geht es um ein Grashälmchen, das aus der Wand wächst oder wie ist es dem Kraut gelungen, sich breit zu machen? Oder geht es um den allseits beliebten Efeu oder Wilder Wein?
Ich verstehe deine Frage nicht. Geht es um ein Grashälmchen, das aus der Wand wächst oder wie ist es dem Kraut gelungen, sich breit zu machen? Oder geht es um den allseits beliebten Efeu oder Wilder Wein?
Damit, dass du die Frage nicht verstehst, quietschbaer, bist du nicht allein. Was ist denn das für ein Balkon, auf dem Unkraut wächst? Und ich frage dich, lieber Gast, muss Mieter Toilette sauber halten?
@bh_roth: aus den offenen Fugen zwischen im Splitbett verlegten Balkonbelägen können durchaus Pflanzen wachsen. Wenn ein Balkon selten benutzt wird und die Witterung entsprechend ist, geht das recht schnell. Diese sollten nicht nur aus optischen Gründen beseitigt werden. In leerstehenden Wohnungen konnte ich schon 50 cm hohe "Bäumchen" antreffen, die Gefahr ist dann, daß die Wurzeln die Abdichtungslage beschädigen können.
Um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen: Da der Balkon zur Wohnung gehört, muß Ihn der Mieter in orderntlichem Zustand erhalten, das gelegentliche Entfernen von (Un)Kräutern gehört, zumindest aus meiner Sicht, dazu.
Um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen: Da der Balkon zur Wohnung gehört, muß Ihn der Mieter in orderntlichem Zustand erhalten, das gelegentliche Entfernen von (Un)Kräutern gehört, zumindest aus meiner Sicht, dazu.