My Doo GmbH was ist das?
Hallo guten Abend, es ist verdammt ärgerlich - auf mehreren Handyrechnungen werden uns Beträge für My Doo GmbH in Rechnung gestellt. Was ist das eigendlich genau? Ich weiss nur das das irgendein 3. Anbieter ist, der offenbar völlig zu Unrecht den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen will. Wir haben zwar ein modernes Handy, nutzen es aber nur für den "Normalgebrauch" - mit Apps etc. haben wir eigendlich nichts zu tun.
Antworten (1)
Zu faul zum Googlen?
"Betroffene können also je nach Fall durchaus abstreiten, ein Abo überhaupt bewusst geordert zu haben.
Diese Ansicht bestätigte Karin Thomas-Martin, für WAP-Abofallen zuständige Beraterin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Gespräch mit c’t. Nur in Einzelfällen könne sie nachvollziehen, „dass es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung, einem Vertragsschluss gekommen ist.“ Belege, „dass der Kunde in Textform die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung erhalten hat, haben wir bei unseren bisherigen Beschwerdefällen nicht erhalten.“ Deshalb sei in vielen Fällen auch ein Widerruf noch möglich. Wer einem Inkassso widersprechen möchte, sollte dies beim Content-Anbieter und beim Mobilfunkanbieter möglichst schnell tun. Eine Rückbuchung ist nicht zu empfehlen. Nach momentaner Rechtslage sind die Netzbetreiber berechtigt, in solchen Fällen die SIM-Karte und damit den Anschluss zu sperren.
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"Betroffene können also je nach Fall durchaus abstreiten, ein Abo überhaupt bewusst geordert zu haben.
Diese Ansicht bestätigte Karin Thomas-Martin, für WAP-Abofallen zuständige Beraterin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Gespräch mit c’t. Nur in Einzelfällen könne sie nachvollziehen, „dass es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung, einem Vertragsschluss gekommen ist.“ Belege, „dass der Kunde in Textform die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung erhalten hat, haben wir bei unseren bisherigen Beschwerdefällen nicht erhalten.“ Deshalb sei in vielen Fällen auch ein Widerruf noch möglich. Wer einem Inkassso widersprechen möchte, sollte dies beim Content-Anbieter und beim Mobilfunkanbieter möglichst schnell tun. Eine Rückbuchung ist nicht zu empfehlen. Nach momentaner Rechtslage sind die Netzbetreiber berechtigt, in solchen Fällen die SIM-Karte und damit den Anschluss zu sperren.
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