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Gast

Geschäftsführerwechsel und Haftbarkeit?

Kann bei einem Geschäftsführerwechsel einer bestehenden GmbH/UG der Neue für die Vergehen des Alten in irgendeiner Form belangt werden?
Frage beantworten Frage Nummer 3000154689 Frage melden

Antworten (2)
ingSND
kein Mensch kann persönlich für Vergehen eines anderen belangt werden - jedenfalls nicht strafrechtlich.

Auch sonst wird es zumindest schwierig - je nach Schwere der Verfehlung grät der Neue allerdings schnell in persönliche Haftung, wenn er die Verfehlungen entdeckt und nichts dagegen unternimmt, obwohl er es müsste.
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Matthew
Hast Du Ansprüche gegen den Geschäftsführer persönlich oder gegen dir Firma?
Normalerweise gegen die Firma. Dann ist es auch egal, wer die Firma gerade vertritt oder welche Wechsel da stattgefunden haben. Selbst ein Eigentümer-Wechsel wäre egal.
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