Geschäftsführerwechsel und Haftbarkeit?
Kann bei einem Geschäftsführerwechsel einer bestehenden GmbH/UG der Neue für die Vergehen des Alten in irgendeiner Form belangt werden?
Antworten (2)
kein Mensch kann persönlich für Vergehen eines anderen belangt werden - jedenfalls nicht strafrechtlich.
Auch sonst wird es zumindest schwierig - je nach Schwere der Verfehlung grät der Neue allerdings schnell in persönliche Haftung, wenn er die Verfehlungen entdeckt und nichts dagegen unternimmt, obwohl er es müsste.
Auch sonst wird es zumindest schwierig - je nach Schwere der Verfehlung grät der Neue allerdings schnell in persönliche Haftung, wenn er die Verfehlungen entdeckt und nichts dagegen unternimmt, obwohl er es müsste.