Marga P.
Nach den Sommerferien geh ich für ein Jahr in die USA! Habe dann trotzdem Anspruch auf Kindergeld? Besuche dort die High School.
Antworten (4)
Ja, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Sie müssen die Bescheinigung der dortigen Universität vorlegen, dass Ihr Studienjahr nachweisbar ist. Des Weiteren müssen Sie bzw. Ihr Kind den Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland registriert haben. Um jedoch absolute Gewissheit zu haben, ist ein Gesuch oder Anruf bei der zuständigen Behörde sehr empfehlenswert, damit keine Missverständnisse auftreten.
Normalweise gibt es nur Kindergeld, wenn man innerhalb von Europa wohnt. Solange Sie hier in Deutschland einen Kindergeldanspruch haben und Sie nur wegen Ihrer Ausbildung an einer High School in der USA sind, erhalten Sie auch weiterhin ihr Kindergeld. Das ist dann egal, in welchem Land Sie dann Ihre Schulausbildung machen.
Im Allgemeinem ist es ja so, dass deine Eltern das Kindergeld für dich bekommen. Sie bekommen es auch weiterhin, wenn du ein Auslandsjahr in den USA machst, Gesetz dem Fall, du bist unter 27 Jahre. Rechtlich gesehen befindest du dich dann noch in deiner Berufsausbildung. Somit haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld, welches Sie dir dann in den USA zukommen lassen können. Bei solchen rechtlichen Fragen wird aber stets dringend empfohlen, sich mit der zuständigen Familienkasse in Verbindung zu setzen.