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jacquier

Nachbar, Bauarbeiten, Kran

Darf der Ausleger eines Krans, den ein Nachbar für Bauarbeiten nutzt, über mein Grundstück schwenken?
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Antworten (9)
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Dorfdepp
Für mich stellt sich diese Frage nicht, weil ich in so einem Fall keine Probleme mit meinen Nachbarn hätte. Allerdings haben deine Nachbarn ein Problem, nämlich dich. Einen Nachbarn wie dich wünscht sich niemand.
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Gast
@Ing
Mal eine vorsichtige Frage: Hast Du momentan starke mentale Probleme? So schnell, wie Du falsche Antworten ablieferst, irgendwas gegoogeltes als einzig wahr darstellst oder gar falsch interpretierst, Einzelfallentscheidungen vor irgendwelchen Gerichten als allgemeingültig darstellst...
Dein momentanes Mitteilungsbedürfnis bringt Dich zu einer Fehlerquote von teilweise grösser als 75 %.
Wie wäre es, mal wirklich was zu lernen anstatt nur am Computer falsche Ergebnisse abzulesen?
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Gast
So, jetzt mal Tacheles:
Mein Vater war Bauunternehmer. Ich habe bei ihm oft auch den Kran gefahren.
Es ist zwar schon über 20 Jahre her, aber damals galt: Im Zuge der Baugenehmigung wurde dem Ordnungsamt auch mitgeteilt, dass ein Kran benutzt wird und wo er steht.
Standsicherheit muss gewährleistet sein, dazu sollte natürlich der öffentliche Raum (die Strasse) nicht blockiert werden. Mir ist kein Fall bekannt, wo das Ordnungsamt nein gesagt hat.
Als Kranführer weiss man, dass man schwebende Lasten nicht dort bewegt, wo man anderes Eigentum oder andere Personen gefährdet.
Wenn der Nachbar den Ausleger des Krans nicht über seinem Haus haben will, müssen gravierende Gründe vorliegen. Das sind aber wohl nur Einzelfälle.
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aralinski
@Celsete: Da liegst Du richtig. Eine notwendige Baumaßnahme muss von den anliegenden Grundeigentümern geduldet werden. Die "Vorwarnzeit" beträgt m.W. 4 Monate. Sollte sich jemand querstellen, wird die Maßnahme per einstweiliger Verfügung sofort durchgesetzt.
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aralinski
Also sofort nach dem Verstreichen der Kenntnisgebung, nicht dass hier jemand wieder Gesetze zitiert.
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aralinski
Das war jetzt meinerseits ganz blöde ausgedrückt. Nochmals. Wenn ich meinem Grundstücksnachbar am 01.01 mitteile, dass Baumaßnahmen getroffen werden müssen, und er am 30.04. noch keinen Zugang ermöglicht, wird mir dieser geschaffen.
Punkt.
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Dorfdepp
@ ing793
BRD war ein nichtoffizieller Begriff in Abgrenzung zur DDR. Aber unser Staat heißt immer noch Bundesrepublik Deutschland, nicht Deutschland, daran hat sich nach 1990 nichts geändert. So steht es auch auf meinem Reisepass von 2010.
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Musca
unter Nachbarn miteinander zu reden scheint schwierig zu sein.......
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