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Gast

Garten geschenkt bekommen

Ich frage für einen Freund, dieser hat vor einem Jahr einen Garten geschenkt bekommen. Die einzige Bedingung er solle den Müll entfernen. Jetzt hat dieser dort gebaut, jetzt das Problem. Sein Gartennachbar sagte ihm das dieses Grundstück ihm gehört, jetzt war der Freund bei demjenigen wo er ihn bekommen hat und er bestätigte dies. Es gibt keinen Vertrag, auch hatte der Nachbar bei den Umbauarbeiten nur geguckt und als dieser fertig war, dann erst was gesagt. Für mich sehr komisch, weil derjenige der ihm den Garten geschenkt hatte, dies auch wusste. Was könnte man jetzt tun?
Frage beantworten Frage Nummer 3000291133 Frage melden

Antworten (16)
Skorti
Ich kann mir kaum vorstellen, dass wirklich jemand so ... sagen wir freundlich naiv ... sein kann, dass diese Geschichte stimmen kann. Natürlich darf jeder ein Grundstück verschenken, aber ebenso sollte jedem bekannt sein, dass einem ein Grundstück, ob "Garten" oder "Alexander Platz" dran steht, erst erst gehört, wenn die entsprechenden Einträge im Grundbuch durch einen Notar erfolgt sind.
Wenn man da vorher was "umbaut", selber schuld.

Ich hätte auch eine kleine Hütte zu verschenken. Steht Allianz Arena dran.
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umjo2.1
Skorti, da kann ich nur kopfschüttelnd zustimmen.
BTW: Ich würde die Hütte ja evtl. nehmen. Müsstest aber vorher diesen komischen Namen abmontieren.
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Vandit
Seit wann kann man in einem Garten einfach so "bauen"? Auf einem "geschenkten" Grundstück. Ohne Baugenehmigung etc.
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Vandit
Der Alexanderplatz kann nicht verschenkt werden, der gehört jetzt zur Insolvenzmasse der Signa-Gruppe.
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Skorti
Wenn du bei mir den Rasen mähst, schenke ich dir die gesamte Signa-Gruppe, incl. Alexanderplatz.
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rayer
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ohne Grundbucheintrag und Baugenehmigung gebaut wird. Sollte es sich um ein Gartenhäuschen handeln, ok.
Pech gehabt?
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joeman
Also wenn es sich um einen Schrebergarten handelt, auf dem eine Laube oder Ähnliches gebaut wurde, braucht man keine Baugenehmigung und das Grundstück ist auch nicht im Grundbuch eingetragen. Der Eigentümer ist in diesem Fall der Kleingartenverein und die Parzelle ist an den Nutzer verpachtet. Wer das Nutzungsrecht für die Parzelle hat, kann beim Kleingartenverein erfragt werden. Oder aber, es ist alles ganz anders
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Hefe
Joemann: Wenn das ein Schreibergarten ist, hätte die Vereinsvorsitzenden gefragt, warum ein Mensch, der nicht Mitglied ist, dort baut.
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rayer
Das ist ja sowieso Quatsch, auch ein Schrebergarten Vereinsgeführt ist im Grundbuch eingetragen.
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joeman
@Hefe Ich verstehe es so, dass der Garten ohne Eigentumsübertragung verschenkt wurde und der Verein gar nicht involviert war. Ohne weitere Kenntnisse des Vorgangs, ist das aber natürlich nur eine Vermutung.
@rayer Schon mal einen Schrebergarten gepachtet? Man unterschreibt einen Pachtvertrag mit dem Verein und das isses. Grundbucheintrag? Unsinn!
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rayer
Du kannst aber nicht mehr bauen als eine Gartenhütte im Schrebergartenverein. Wie man aus der Frage auf einen Schrebergartenverein kommt, erschließt sich mir nicht.
Wie auch immer, auch der Schrebergartenverein ist im Grundbuch eingetragen. Es bleibt dabei, ohne Baugenehmigung und Eintrag im Grundbuch wird auch nichts gebaut oder umgebaut, was größer als eine Gartenhütte ist.
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rayer
Eine Frage an die Schrebergartenfans mit der Bitte um Antwort. Seit wann kann man ein Grundstück im Schrebergartenverein verschenken?
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Vandit
Es wird sich kaum um einen Garten irgendwo in der Wildnis handeln, also doch eher um einen Schrebergarten. Diesen kann man nicht verschenken, allenfalls das, was draufsteht. Da diese Schrebergärten aber in Vereinen organisiert sind, funktioniert auch das so gut wie gar nicht. Der Verein ist auch nur Pächter des Grund und Bodens und nicht Eigentümer. Das ist der Bund, das Land etc.
Meistens wird verlangt, dass man selbst und regelmäßig selbst bewirtschaftet, sonst droht die Kündigung. Ausgesprochen vom Verein.

"Bauen" darf man (mit Genehmigung des Vereins) nur eine Minihütte.
Bei allem, was sich auf dem untergepachteten Teil des Kleingärtners befindet, hat der Verein ein Mitspracherecht. Ein "Verschenken" wäre gar nicht erlaubt. Schon gar nicht auf Zuruf.

Für mich ist die Frage ein Fake.
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rayer
Ich muss dem Bauern im Nachbardorf mal mitteilen, dass sein Feld als Schrebergärten zu verpachten so nicht funktioniert. Soll ich gleich mit dem Anwalt drohen und Fristsetzung zur Gründung eines Vereins setzen?
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Skorti
@joeman: Wer würde denn etwas umbauen, wenn ihm der Garten ohne Eigentumsübertragung geschenkt worden wäre? Auch einen Pachtvertrag kann man nicht einfach übertragen (verschenken). Was wäre das auch für ein Geschenk, wenn man ab da die Pacht bezahlen müsste.

Also entweder ein Fake oder ein, von der falschen Seite aus gesehen, grenzdebiler Freund.
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pigasus
Das ist sehr merkwürdig, weil wenn die Schenkung vollzogen wurde, muss bei Immobilien die Eigentumsübertragung über einen Notar durch EIntragung im Grundbuch erfolgen, wurde sie nur versprochen, erfordert das bei Schenkungen auch immer die notarielle Beurkundung. Und ein Eigentumsübertrag ist ja gerade der Sinn einer Schenkung. Da kein notarieller Vertrag vorliegt, gab es auch keine Schenkung.
Wenn es sich um einen Kleingarten handelt, kann nur die Pacht von einem Pächter auf den anderen übergehen, da gibt es nichts zu verschenken, auch eine Unterverpachtung ist nicht möglich, und der neue Pächter müsste selbst einen Pachtvertrag mit dem Kleingartenverein abschließen.
Vielleicht könnte der Freund dem Schenker die Umbaukosten in Rechnung stellen, wenn er eine arglistige Täuschung nachweisen kann, das halte ich aber für unwahrscheinlich, wenn wirklich alle Grundlagen zum Immobilienerwerb missachtet wurden.
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