Nachbar üble Nachrede in der Öffentlichkeit
Mein Nachbar stellt öffentlich falsche Beschuldigungen aus. Ich halte es nicht mehr aus.
Eine gütliche Aussprache kommt nicht mehr in Frage. Leider. Welches Rechtsgebiet greift ein ?
Eine gütliche Aussprache kommt nicht mehr in Frage. Leider. Welches Rechtsgebiet greift ein ?
Antworten (3)
Schon mal was von den "Freunden und Helfern" gehört?
Der nächste Schritt wäre ein anwaltliche Beratung.
Der nächste Schritt wäre ein anwaltliche Beratung.
Falls Du ihm eins auf die Fresse hauen möchtest - die sind nicht deine Freunde und helfen werden sie Dir auch nicht . . .
§ 186 StGB
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das ist also eine Straftat, die bei der Polizei angezeigt werden kann. Nicht du brauchst einen Anwalt dafür, sondern dein Nachbar.
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das ist also eine Straftat, die bei der Polizei angezeigt werden kann. Nicht du brauchst einen Anwalt dafür, sondern dein Nachbar.