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Gast

Nachtspeicherofen läuft über Hausstrom Zähler

Hallo Leute ich habe ein Problem mit meinem Nachtspeicherofen.
Ich habe eine 21qm Wohnung und heize mit Nachtstrom, dazu habe ich einen speraten Zähler mit HT und NT und einen weiter Zähler der eigentlich nur für meinen Hausstrom gedacht ist.
Bei meiner letzten Hausstromabrechnung wurde ich fast erschlagen. Ich sollte 600kw in 1 1/2 Monaten verbraucht haben, nur für meinen Hausstrom. Ich habe keine Geräte da die viel Strom verbrauchen, nichtmal einen Fernseher und dennoch dreht sich das Rädchen am Zähler immer weiter.
Ich habe die Vermutung dass mein Heizstrom über diesen Zähler läuft denn wenn ich den Schalter für die Heizsteuerung ausmache dreht sich nichts mehr. Ist mein Zähler kaputt oder Leitungen falsch gelegt ?
Mein Vermieter kann mir leider auch nicht helfen.
Ist es sinnvoll einen Elektriker zu bestellen, ich habe die Befürchtung, dass die Rechnung wenn nichts gefunden wird, auf mich zuück fällt.

Danke schonmal für euere Hilfe !
Frage beantworten Frage Nummer 3000069656 Frage melden

Antworten (2)
micle
Hallo Gast, deine Vermutung wird wohl zutreffen, 600 kWh Strombezug in eineinhalb Monaten in einer 21 m² Wohnung, um diesen Verbrauch zu erreichen mußt du dich schon anstrengen.

Interessant wäre daher auch zu wissen, ob und was der 2-Tarifzähler, über den der Strom für den Nachtspeicherofen gezählt werden soll, in diesem Zeitraum gezählt hat.

Was ich nicht nachvollziehen kann ist, warum der Vermiter nicht helfen kann oder nicht helfen will. Davon ausgehend, daß ein angeschlossener Nachtspeicherofen zum Mietgegenstand gehört, ist der Vermieter für dessen ordentlichen Anschluß verantwortlich. Daß der Nachtspeicherofen über diesen Zähler betrieben wird, kannst du als Mieter nach meinem Rechtsverständnis voraussetzten.

Ich würde nochmals mit meinem Vermieter sprechen, in bitten / auffordern dies zu überprüfen, ggfs. zu korrigieren und den Betrag, der sich aus der Differenz der Tarife zu deinen Lasten ergeben hat, auszugleichen.
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status-quo-fan
Eigentlich ist die Sache ganz einfach!

Nach § 535 Abs. 1 BGB hat "der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten."

Zuständig ist also allein der Vermieter für den Zustand, denn er hat schließlich die ordnungsgemäße Funktion der Heizung sicherzustellen.

Er und nicht der Vertragspartner des EVU - der Mieter nämlich - muss dafür sorgen, dass der Strom ordentlich gezählt wird, denn die Heizung ist Teil der Mietsache.
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