Timmy89
In meiner neuen Wohnung ist noch ein Nachtspeicher. Ich hab mal gehört das die Verboten werden sollen, stimmt das?
Antworten (6)
Vor dem 31. Dezember 1989 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach dem Einbau oder der Aufstellung nicht mehr betrieben werden. Wurden die elektrischen Speicherheizsysteme nach dem 31. Dezember 1989 in wesentlichen Bauteilen erneuert, dürfen sie nach Ablauf von 30 Jahren nach der Erneuerung nicht mehr betrieben werden.
Der Neueinbau und Betrieb von älteren (vor 1985) und neueren Nachtspeicherheizungen ist ab 2018 bzw. 2020 untersagt. Für den Mieter ändert sich grundsätzlich nichts, der Vermieter muss für eine entsprechende Umrüstung sorgen. Da die Vorlaufzeit noch länger ist, sollte man sich ggfs. rechtzeitig nach Alternativen umsehen. Die Miete wird zwangsläufig steigen, wenn der Vermieter Geld für die Umbauarbeiten aufwenden muss.
Nachtspeicher bzw. klimaschädliche Speicheröfen sind noch nicht verboten, sollen aber allerdings bis 2020 aus allen Wohnungen und Häuser ausgebaut werden. Eigenheimbesitzer sind In den nächsten 12 Jahren erstmal nicht betroffen. Zuerst sollen Geräte, die vor 1990 in Betrieb genommen worden sind und die sich in Mehrfamilienhäuser mit mehr als 5 Wohnungen befinden, verschwinden.
Es war schon häufig im Gespräch, ob Nachtspeicherheizungen verboten werden sollen, da sie einfach nicht mehr dem heutigen Effizienzstandard entsprechen. Neuere Geräte sind allerdings längst nicht so große Stromverbraucher, wie die, die man von früher her kannte. Man baut heute keine neuen Nachtspeicher mehr ein, allerdings ist es so, dass wenn in einer Wohnung noch einer verbaut ist, so darf dieser selbstverständlich auch betrieben werden.