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Gast

Nebenverdienst zu wissenschaftlichen Zwecken

Ich bin angestellte MTA an einer Universitätsklinik. Nebenbei habe ich nach meiner Arbeitszeit an einem wissenschaftlichen Projekt mitgearbeitet. Es wurden Medikament erprobt, die in Zukunft am Patienten eingesetzt werden sollen. Die Bezahlung war steuerfrei über einen anderen Arbeitgeber. Der Betrag liegt unter 2000 Euro. Kann ich das Steuerfrei absetzen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000077649 Frage melden

Antworten (5)
Rentier_BV
Hallo MTA
Offenbar haben die Medikamente eine unerwünschte Nebenwirkung gehabt.

BTW "Absetzen" kann man nur Ausgaben.

Und ob deine Einkünfte irgendwelcher Versteuerung unterliegen, erzählt dir das FA, wenn du deinen LStJA MIT den Einkünften eingereicht hast.
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Petra.H
Nun ja, Rentier. Das hat mir nicht wirklich geholfen. Keine Antwort, wär da besser gewesen.
Mit Nebenwirkungen hat das auch nichts zu tun.
Schade:-(
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Swan
Petra.H

Wenn du keine Antwort haben möchtest, weshalb fragst du denn hier?
Rentier hat dir umfassend geantwortet.
Du kannst ein Einkommen nicht von der Steuer absetzen. Ganz im Gegenteil. Auf ein Einkommen bezahlt man Steuern.
Es sei denn, ing 793 weiß es besser … hihihi ...
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Cheru
Hallo Petra.H,

das "absetzen" ist ja nun hinreichend besprochen.

"Ansetzen" solltest Du die Einnahmen in Deiner nächsten Steuererklärung. Denn: Der Arbeitgeber wird es tun - und dann Finanzamt kann dann abgleichen mit den Angaben, die von seinen Angestellten kommen.

Hinsichtlich "steuerfrei" suche bitte im Netz nach "steuerfreie Einkünfte". Du wirst § 3 EStG finden - ein perfektes Beispiel für den totalen Steuerirrsinn in Deutschland.

Mit etwas Glück kann Dir Absatz 26 helfen: "Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten...": steuerfrei bis 2400 EUR.
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Cheru
Ich hätte noch präziser sein müssen:

Du musst die Einkünfte in der Steuerklärung ansetzen und kannst dann ggf. Aufwendungen in gleicher Höhe, maximal aber 2400 EUR pauschal ansetzen.

Dazu kleine Einnahmenüberschußrechnung beifügen:
Einnahmen: 2000 EUR
Ausgaben wegen §3 ... EStG: 2000 EUR
Gewinn: 0 EUR
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