Neu Heirat
Hallo
Ich bin geschieden und
Ich möcht wieder Heiraten
Im Moment zahle ich nach Düsseldorfer Tabelle
Für meine Tochter Kindesunterhalt
Meine Ex ist schon verheiratet
meine neue Frau hat auch eine Kind von erster Ehe
Daher meine frage
Nach meiner Heirat
Wird meine stiftochter mit einberechnet
Als frei Betrag
Bei meiner kindesunterhalt Zahlung
Von meiner ersten Ehe
Und bei meiner fändung wegen Insolvenz
Und wie wirgt es aus das meine Ex ferherater ist
Und über eigenes Einkommen verfügen
Nicht über von Arbeitsagentur
Bei dem kindesunterhalt das ich zu zahlen habe
Mein netto gehalt ist 2300 EURO
Abzüglich durch Insolvenz die
pfändung bleiben mir im Moment 1300 EURO
Wieviel wird von meinem Gehalt von netto 2300 Euro bleiben
Wein ich heirat und ein Kind aus erster Ehe da ist
Und Insolvenz pfängung
Meine neu Frau ist gering verdiener
475 Euro
Mfg
Ich bin geschieden und
Ich möcht wieder Heiraten
Im Moment zahle ich nach Düsseldorfer Tabelle
Für meine Tochter Kindesunterhalt
Meine Ex ist schon verheiratet
meine neue Frau hat auch eine Kind von erster Ehe
Daher meine frage
Nach meiner Heirat
Wird meine stiftochter mit einberechnet
Als frei Betrag
Bei meiner kindesunterhalt Zahlung
Von meiner ersten Ehe
Und bei meiner fändung wegen Insolvenz
Und wie wirgt es aus das meine Ex ferherater ist
Und über eigenes Einkommen verfügen
Nicht über von Arbeitsagentur
Bei dem kindesunterhalt das ich zu zahlen habe
Mein netto gehalt ist 2300 EURO
Abzüglich durch Insolvenz die
pfändung bleiben mir im Moment 1300 EURO
Wieviel wird von meinem Gehalt von netto 2300 Euro bleiben
Wein ich heirat und ein Kind aus erster Ehe da ist
Und Insolvenz pfängung
Meine neu Frau ist gering verdiener
475 Euro
Mfg
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