Nachbarin parkt ihr Auto so, dass ich mein Grundstück nicht mehr nutzen kann
Wir wohnen in einer Anlieger (Privatstraße) mit von unserem Grundstück direktem Zugang zur Straße, sodass ich hier eigentlich schön mein Auto parken könnte... Wenn ich die Rechnung nicht ohne eine Nachbarin gemacht hätte, die in einem Haus weiter hinten in der Straße wohnt. Sie stellt ihr Fahrzeug so ab, dass wenn ich mein Auto auf mein Grundstück stellen würde niemand mehr aus der Straße rausfahren kann... Mehrfach haben wir sie angesprochen und auch schriftlich aufgefordert dort nicht mehr zu parken. Interessiert sie aber nicht sondern wir bekommen noch einen blöden Kommentar an den Kopf geworfen. Was können wir noch tun?!?
Antworten (13)
Äh ... müssen die anderen Fahrer denn über dein Grundstück fahren, wenn deine Nachbarin so parkt?
Ach ich vergaß, Gast, kann nicht antworten.
Ach ich vergaß, Gast, kann nicht antworten.
Wenn dort Parkverbot ist dann die Polizei anrufen, wenn nicht dann Klappe halten und die Nachbarin schön grüßen!
Die Beschreibung des Problems ist etwas dürftig. Was hat Dein Grundstück mit der Straße zu tun? Führt die Straße über Dein Grundstück? Wohl eher nicht.
Die Ausfahrt aus Deinem Grundstück muss natürlich frei gehalten werden. Dafür gibt es sogar Schilder mit einem Abschleppwagen drauf.
Die Ausfahrt aus Deinem Grundstück muss natürlich frei gehalten werden. Dafür gibt es sogar Schilder mit einem Abschleppwagen drauf.
Na und? Behinderung ist Nötigung. Auch auf einer Privatstraße, die ja doch irgendwie öffentlich ist, nur nicht für alle, sondern allein für die Anlieger.
Jau. Aber wem gehört denn die Privatstraße? Ein ähnliches Problem habe ich selbst (ohne Behinderung, aber mit Nachteilen), ist nicht primär, aber eine Lösung ist mir nicht eingefallen. Mit den Nachbarn reden? Habe ich versucht, aber die sind hartleibig.
Man könnte für eine Weile ein weiteres Auto ins Spiel bringen...
Werkstatt (meine könnte ich bestimmt fragen) oder Kumpels, Familie, Mietwagen... was auch immer...
Dann den Platz damit besetzen wenn die Nachbarin unterwegs ist...
Und dann mal schauen ein paar Tage wie sich die Sache entwickelt...
Bestimmt ne spannende Abwechslung!
Werkstatt (meine könnte ich bestimmt fragen) oder Kumpels, Familie, Mietwagen... was auch immer...
Dann den Platz damit besetzen wenn die Nachbarin unterwegs ist...
Und dann mal schauen ein paar Tage wie sich die Sache entwickelt...
Bestimmt ne spannende Abwechslung!
https://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/6319-hofeinfahrt-durch-ein-anderes-fahrzeug-versperrt-fahrzeug-einfach-wegschieben
aus der Begründung des Urteils
Der Kläger störte den Beklagten durch die Verhinderung der Zufahrt in dessen Besitzrecht an seiner Garage und war deswegen zur Beendigung der Störung verpflichtet. Diese Beseitigung durfte der Beklagte selbst vornehmen, und zwar mit Gewalt, § 865 BGB. Zwar unterliegt auch das Selbsthilferecht Schranken des Übermaßverbotes, so dass bei geringfügigen Störungen nicht uneingeschränkt "Gewalt" angewendet werden darf.
aus der Begründung des Urteils
Der Kläger störte den Beklagten durch die Verhinderung der Zufahrt in dessen Besitzrecht an seiner Garage und war deswegen zur Beendigung der Störung verpflichtet. Diese Beseitigung durfte der Beklagte selbst vornehmen, und zwar mit Gewalt, § 865 BGB. Zwar unterliegt auch das Selbsthilferecht Schranken des Übermaßverbotes, so dass bei geringfügigen Störungen nicht uneingeschränkt "Gewalt" angewendet werden darf.
@Ing
Ich habe keine Ahnung, wie die Qualität des Gespräches war, aber deinen Lösungsvorsatz hat Gast angeblich zumindest "mehrfach" versucht und ist gescheitert.
Wenn der Status erreicht ist, kann man kaum nochmal von vorne anfangen.
@wama
Den dussligen Link kannste auch gleich in die Tonne treten.
Es handelt sich immer noch um eine Privatstrasse.
Ich tippe mal auf eine ohne Bordstein und Fussweg.
Ohne abgesenkten Bordstein gibt es aber auch keine offizielle Einfahrt, die man blockieren könnte.
Gast schrieb auch, er könnte auf seinem Grundstück parken, nicht in seiner Garage oder auf seinem Hof.
Eher mal auf seiner Wiese neben dem Haus.
Ich habe keine Ahnung, wie die Qualität des Gespräches war, aber deinen Lösungsvorsatz hat Gast angeblich zumindest "mehrfach" versucht und ist gescheitert.
Wenn der Status erreicht ist, kann man kaum nochmal von vorne anfangen.
@wama
Den dussligen Link kannste auch gleich in die Tonne treten.
Es handelt sich immer noch um eine Privatstrasse.
Ich tippe mal auf eine ohne Bordstein und Fussweg.
Ohne abgesenkten Bordstein gibt es aber auch keine offizielle Einfahrt, die man blockieren könnte.
Gast schrieb auch, er könnte auf seinem Grundstück parken, nicht in seiner Garage oder auf seinem Hof.
Eher mal auf seiner Wiese neben dem Haus.
Ich werde aus der Frage nicht schlau. Ich kann mir die örtlichen Verhältnisse dort nicht vorstellen.
Die Nutzung einer Privatstraße ist vertraglich geregelt. Auch wenn das Abstellen von Fahrzeugen darin nicht geregelt sein sollte, kann nicht jeder sein Auto abstellen, wo er will.
Aus der Schildernung kann man jedoch ableiten, dass es sich wohl nicht um eine "Privatstraße" sonderen eher um zwei getrennte Flurstücke handelt, für die dem Nachbarn jeweils ein gegeseitiges Geh- und Fahrrecht auf Teilflächen links und rechts der gemeinsamen Grenze eingeräumt wurde. Wenn diese Teilflächen in der Summe der Breite keinen KFZ-Gegenverkehr zulassen und jeder auf eigenen Flurstück parkt, gibt es Probleme.
Dagegen kann man juristisch vorgehen, wenn es denn unbedingt sein muß.
Aus der Schildernung kann man jedoch ableiten, dass es sich wohl nicht um eine "Privatstraße" sonderen eher um zwei getrennte Flurstücke handelt, für die dem Nachbarn jeweils ein gegeseitiges Geh- und Fahrrecht auf Teilflächen links und rechts der gemeinsamen Grenze eingeräumt wurde. Wenn diese Teilflächen in der Summe der Breite keinen KFZ-Gegenverkehr zulassen und jeder auf eigenen Flurstück parkt, gibt es Probleme.
Dagegen kann man juristisch vorgehen, wenn es denn unbedingt sein muß.
Das mag ja sein, dass es für die Frage irrelevant ist. Deswegen versuche ich trotzdem, mir die geografische Lage vorzustellen.
Offenbar ist die Lage verfahren und die Fronten sind verhärtet. Und offenbar sind die Beteiligten nicht in der Lage, die Sache einvernehmlich zu regeln.
Für mich stellt sich das so dar: der Gast hat das Recht, auf seinem eigenen Grundstück das Auto abzustellen. Die Nachbarin parkt und wegen dem geparkten Auto des Gastes ist deshalb die Straße dicht. Wie auch immer das gehen mag. Das müßte doch auch rechtlich zu regeln sein. Wenn die Straße dicht ist, ist doch ihr Auto das Hindernis, wenn der Gast auf seinem eigenen Grundstück parkt. Wie wäre es denn mit einer Mitgliederversammlung der Privatstraßeneigentümer, in der man das regelt. Was mir noch auffällt, ist, dass niemand sein Auto nicht so nah an seinem Haus parkt wie möglich. Wenn die das weiter weg abstellt, hat das einen Grund, evtl. kann sie nicht gut rangieren. Ich sehe nur, dass das alle Anwohner gemeinsam regeln müßten.
Vielleicht hilft doch ein Anwalt dabei.
Offenbar ist die Lage verfahren und die Fronten sind verhärtet. Und offenbar sind die Beteiligten nicht in der Lage, die Sache einvernehmlich zu regeln.
Für mich stellt sich das so dar: der Gast hat das Recht, auf seinem eigenen Grundstück das Auto abzustellen. Die Nachbarin parkt und wegen dem geparkten Auto des Gastes ist deshalb die Straße dicht. Wie auch immer das gehen mag. Das müßte doch auch rechtlich zu regeln sein. Wenn die Straße dicht ist, ist doch ihr Auto das Hindernis, wenn der Gast auf seinem eigenen Grundstück parkt. Wie wäre es denn mit einer Mitgliederversammlung der Privatstraßeneigentümer, in der man das regelt. Was mir noch auffällt, ist, dass niemand sein Auto nicht so nah an seinem Haus parkt wie möglich. Wenn die das weiter weg abstellt, hat das einen Grund, evtl. kann sie nicht gut rangieren. Ich sehe nur, dass das alle Anwohner gemeinsam regeln müßten.
Vielleicht hilft doch ein Anwalt dabei.