Parkplatzschild
Darf ein Mieter, wohnhaft in einem Privatweg, Schilder mit ( Parken nur für Mieter) anbringen?
Antworten (29)
Aha, Mieter, wohnhaft in einem Privatweg. Privatweg gehört Mieter? Eher doch wohl nicht, oder?
Eigentümer Privatweg: Mieter, dann mach mal. @Gast: Hau rein!
Eigentümer Privatweg: Mieter, welches Recht nimmst du dir eigentlich raus? @Gast: Besser Finger weg!
Und wer spuckt mir jetzt in die Suppe? rayer, Vandit, oder doch ein bislang noch stiller Beobachter??
Eigentümer Privatweg: Mieter, dann mach mal. @Gast: Hau rein!
Eigentümer Privatweg: Mieter, welches Recht nimmst du dir eigentlich raus? @Gast: Besser Finger weg!
Und wer spuckt mir jetzt in die Suppe? rayer, Vandit, oder doch ein bislang noch stiller Beobachter??
Ich wüsste nicht, warum der Eigentümer eines Privatweges nicht Mieter in einem angrenzenden Wohnobjekt sein könnte.
Naja.......................
Naja.......................
Wenn Du einen vernünftigen Grund nennen kannst, weshalb man das Schild nicht aufhängen dürfte?
Verstoß gegen was?
Verstoß gegen was?
Der Grund könnte StVO heißen, die auch auf öffentlich genutzten Privatflächen gilt und nach der auch der Eigentümer keine Verkehrszeichen nach Gutdünken anbringen darf.
Nun, um ein Schild lesbar in einer bestimmten Position zu halten, brauche ich irgendetwas Festes, das der Gravitation und der Windkraft entgegen wirkt. In einem Privatweg gehört dieses Feste irgendjemandem, und da "Mieter" ein Synonym für "Nicht-Eigentümer" ist, ist das eben nicht dieser Mieter.
Als Eigentümer kann ich ohne weitere Begründung verlangen, dass nicht amtlich Berechtigte an meinem Eigentum nichts befestigen. Also darf er, aber nur mit Einverständnis des Eigentümers, nicht gegen dessen erklärten Willen.
Als Eigentümer kann ich ohne weitere Begründung verlangen, dass nicht amtlich Berechtigte an meinem Eigentum nichts befestigen. Also darf er, aber nur mit Einverständnis des Eigentümers, nicht gegen dessen erklärten Willen.
@ing
Die AfD hat keine Probleme damit, irgendetwas Festes zu finden, um ihren Müll zu verbreiten. Auch Theater, Konzertveranstalter oder die Landfrauen von Hintertupfing finde etwas. Zumindest an der Zufahrt zur Privatstraße wird sich etwas finden.
Die AfD hat keine Probleme damit, irgendetwas Festes zu finden, um ihren Müll zu verbreiten. Auch Theater, Konzertveranstalter oder die Landfrauen von Hintertupfing finde etwas. Zumindest an der Zufahrt zur Privatstraße wird sich etwas finden.
@Pezzey
Ein Schild, "Parken nur für Mieter", ist ein reines Textschild und ziemlich weit weg von einem Verkehrszeichen.
Wie auch der WDR kürzlich berichtete, gilt auf Parkplätzen lediglich Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung. Dieser Paragraf ist allerdings eher eine Empfehlung, wenn auch eine gute: Er legt den Verkehrsteilnehmern gegenseitige Rücksichtnahme nahe und umfasst immerhin eine Tempolimitierung auf Schrittgeschwindigkeit. (Copy&paste)
Ein Schild, "Parken nur für Mieter", ist ein reines Textschild und ziemlich weit weg von einem Verkehrszeichen.
Wie auch der WDR kürzlich berichtete, gilt auf Parkplätzen lediglich Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung. Dieser Paragraf ist allerdings eher eine Empfehlung, wenn auch eine gute: Er legt den Verkehrsteilnehmern gegenseitige Rücksichtnahme nahe und umfasst immerhin eine Tempolimitierung auf Schrittgeschwindigkeit. (Copy&paste)
Das wie, wo und ob der Eigentümer damit einverstanden ist, war nicht Bestandteil der Frage.
Grundsätzlich kann der Eigentümer das verweigern, es hört sich aber so an, als ob die Schilder existieren und vom Eigentümer kommt bisher kein Veto.
Grundsätzlich kann der Eigentümer das verweigern, es hört sich aber so an, als ob die Schilder existieren und vom Eigentümer kommt bisher kein Veto.
Auch dies geht nicht aus der Begründung hervor. Möglicherweise will der Eigentümer ebendieses Schild entfernen und der Mieter stemmt sich dagegen. Ein nicht berechtigtes Fahrzeug kann vom Eigentümer abgeschleppt werden mit dem Risiko, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben.
Das einzige Mittel ist eine Zufahrtsbegrenzung (Schranke). Aber das kostet . . .
Das einzige Mittel ist eine Zufahrtsbegrenzung (Schranke). Aber das kostet . . .
Da hast Du recht.
Oder ein Mieter stellt hier die Frage, ob er so ein Schild anbringen kann. Das bleibt nun mal alles Spekulation.
Runtergebrochen auf die Frage bleibt für mich allerdings nur ein simples, ja.
Es ist ein Text mit einer Information, mehr nicht.
Oder ein Mieter stellt hier die Frage, ob er so ein Schild anbringen kann. Das bleibt nun mal alles Spekulation.
Runtergebrochen auf die Frage bleibt für mich allerdings nur ein simples, ja.
Es ist ein Text mit einer Information, mehr nicht.
Die StVO hat mit einer Privatstraße nichts zu tun und gilt dort auch nicht. Es sei denn, der Eigentümer lässt dort allen Verkehr zu.
Es bleibt dabei: Der Eigentümer darf Schilder aufstellen, darf bestimmen, wer dort wann fahren darf. Ist ein "Mieter" in einem angrenzenden Haus nicht Eigentümer der Privatstraße, darf er nichts aufstellen.
Es bleibt dabei: Der Eigentümer darf Schilder aufstellen, darf bestimmen, wer dort wann fahren darf. Ist ein "Mieter" in einem angrenzenden Haus nicht Eigentümer der Privatstraße, darf er nichts aufstellen.
Gähn.
Leider nur Halbwahrheiten.
Siehe Diskussion oben.
Sobald Du alle Wenn und Abers ergockelt hast, starte einen neuen Anlauf.
Leider nur Halbwahrheiten.
Siehe Diskussion oben.
Sobald Du alle Wenn und Abers ergockelt hast, starte einen neuen Anlauf.
Was Rayer wohl meint ist, dass man auf einer Privatstrasse mit öffentlichem Verkehr keine offiziellen Verkehrsschilder aufstellen darf.
Nun, dann sag doch mal was zu reinen und halböffentlichen Privatstraßen/Wegen.
Die nächste Frage wäre, was sind denn die Regeln für Privatstraßen/Wege, die prinzipiell von der Allgemeinheit genutzt werden können, weil der Eigentümer das erlaubt, duldet oder möchte und denen, die aufgrund des öffentlichen Interesses, weiterer Anlieger oder der Verkehrsführung ein Wegerecht gegen den Willen des Eigentümers verordnet bekommen.
Es gibt einfach zu viele Möglichkeiten, die nicht aus der Frage hervorgehen.
Wer sagt denn, der Mieter hängt das Schild nicht aus seinem Wohnzimmerfenster oder wohnt in einem Gebäude, das dem Eigentümer des Weges nicht gehört?
Die nächste Frage wäre, was sind denn die Regeln für Privatstraßen/Wege, die prinzipiell von der Allgemeinheit genutzt werden können, weil der Eigentümer das erlaubt, duldet oder möchte und denen, die aufgrund des öffentlichen Interesses, weiterer Anlieger oder der Verkehrsführung ein Wegerecht gegen den Willen des Eigentümers verordnet bekommen.
Es gibt einfach zu viele Möglichkeiten, die nicht aus der Frage hervorgehen.
Wer sagt denn, der Mieter hängt das Schild nicht aus seinem Wohnzimmerfenster oder wohnt in einem Gebäude, das dem Eigentümer des Weges nicht gehört?
@Sockensuppe
Auf deiner Privatstraße kannst du Schilder aufstellen, soviel du möchtest. Auf reinen oder halböffentlichen Privatstraßen (Supermarkt) gilt, zumindest nach dem WDR und auto motor sport, nicht mehr als Paragraf 1 der StVO.
Auf deiner Privatstraße kannst du Schilder aufstellen, soviel du möchtest. Auf reinen oder halböffentlichen Privatstraßen (Supermarkt) gilt, zumindest nach dem WDR und auto motor sport, nicht mehr als Paragraf 1 der StVO.
Frage lesen und verstehen:
Darf ein Mieter, wohnhaft in einem Privatweg, Schilder mit ( Parken nur für Mieter) anbringen?
Warum wird hier plötzlich die ganz andere Situation eines Discounters, der Parkplätze anbietet, ins Spiel gebracht?
Darf ein Mieter, wohnhaft in einem Privatweg, Schilder mit ( Parken nur für Mieter) anbringen?
Warum wird hier plötzlich die ganz andere Situation eines Discounters, der Parkplätze anbietet, ins Spiel gebracht?
Ich wollte ja auch nur ein mögliches (!) Argument nennen, gestützt auf einer persönlichen Erfahrung. In einer reinen Privatstraße, die aber dem öffentlichen Verkehr offen steht, haben die Anwohner solche gerasterten Sperrflächen auf die Straße gepinselt (das sind Verkehrszeichen), damit sie mit ihren fetten SUVs besser in die im rechten Winkel angeordneten Einfahrten hineinkommen. Die Pinseleien wurde vom Straßenverkehrsamt entfernt, die Bewohner haben den Prozess verloren, mussten die Kosten tragen und wurden zudem zu einem Bußgeld verknackt.
Hast es scheinbar immer noch nicht gefressen. Die Frage birgt zu viele Wenn und Aber.
Das ist doch Deine Spezialdisziplin.
Normalerweise pisst Du dem Fragesteller doch ans Bein, er müsse sich genauer erklären.
Hier scheinbar nicht, Du hast ja die Antwort Nonplusultra geliefert und damit ist alles Wissen der Welt ausgeschöpft.
Das ist doch Deine Spezialdisziplin.
Normalerweise pisst Du dem Fragesteller doch ans Bein, er müsse sich genauer erklären.
Hier scheinbar nicht, Du hast ja die Antwort Nonplusultra geliefert und damit ist alles Wissen der Welt ausgeschöpft.
Entscheidend ist, ob der Eigentümer des Weges die Anbringung der Schilder gestattet hat. Wenn nicht, kann er die Entfernung der Schilder verlangen. Ich gehe mal davon aus, dass es dir aber eher darum geht, wenn du als Nicht-Mieter dort parkst. Die Entfernung deines Fahrzeugs kann der Vermieter veranlassen oder der Mieter, wenn die Parkmöglichkeit Teil der Mietsache ist. Wenn es den Eigentümer des Privatweges nicht stört, dass du da parkst und der Mieter die Parkmöglichkeit nicht in seinem Mietvertrag vereinbart hat, kannst du da so lange parken, bis der Arzt kommt, egal ob Schild oder nicht Schild.