Pflegeheim
Meine Schwiegermutter ist dement, Dies wurde vom Arzt bestätigt. Sie benötigt eine Pflege rund um die Uhr. Der Arzt ist nicht bereit, sie in ein Heim einzuweisen, sagt aber andererseits klar, dass sie nicht allein leben kann. Wir Kinder können keine 24h Pflege übernehmen. Unsere Mutter weigert sich vehement in ein Heim zu gehen. Wie ist das weitere Vorgehen? Was müssen wir für eine Einweisung unternehmen?
Antworten (9)
In meiner Nachbarschaft wurde mit den polnischen 24-Stunden Betreuerinnen ausnahmslos gute Erfahrung gemacht. Im Gegensatz dazu musste meine demente Großtante im Pflegeheim täglich von Angehörigen betreut werden, das Pflegepersonal war schlicht überfordert, dafür die Kosten überhöht.
Du brauchst ein psychatrisches Gutachten! Und es heißt nicht "Vormundschaft", sondern "Betreuung"!
Darüber muss aber ein Richter entscheiden! Und der beauftragt möglicherweise auch noch einen zweiten Gutachter!
Wenn du diese Hürden genommen hast, kannst du der Betreuer werden.
Darüber muss aber ein Richter entscheiden! Und der beauftragt möglicherweise auch noch einen zweiten Gutachter!
Wenn du diese Hürden genommen hast, kannst du der Betreuer werden.
Es geht, wenn der Patient nicht mehr in der lage ist, seinen Willen zu bilden/zu artikulieren!
Das dürfte bei fortgeschrittener Demenz der Fall sein!
Wie gesagt: dafür braucht es ein Gutachten und einen Richterlichen Beschluss!
Das dürfte bei fortgeschrittener Demenz der Fall sein!
Wie gesagt: dafür braucht es ein Gutachten und einen Richterlichen Beschluss!
Es geht auch eine Zwangseinweisung, wenn der Patient sich oder andere gefährdet. Das ist bei Demenz häufig der Fall (Gasherd, Heizöfen, usw.). Auch wenn es hartherzig klingt, aus Erfahrung muss ich sagen, eher früher als später eine Betreuung durchsetzen.
Noch ein Tipp. Die dementen Patienten in Pflegeeinrichtungen wollen fast alle wieder nach Hause. Sie sprechen dauernd davon. Vor Pflegeheimen gibt es inzwischen sogar gefakte Bushaltestellen, an denen das Personal die Patienten dann wieder einsammeln kann. Sagt der Schwiegermutter doch einfach, sie käme für ein paar Wochen in ein Sanatorium zur Erholung, oder in Urlaub, oder was halt für sie paßt, so dass sie freiwillig geht. Sie wird dort jedes Zeitgefühl verlieren.
Eine Zwangseinweisung gibt es nur nach PsychKG und nur in eine psychiatrische Klinik!
Und da gehören Demenzkranke definitiv nicht hin!
Dieser Hinweis war hier leider nicht sachdienlich!
Und da gehören Demenzkranke definitiv nicht hin!
Dieser Hinweis war hier leider nicht sachdienlich!
Wenn die Familie keine 24h Beaufsichtigung / Pflege gewährleisten kann, gibt es genau 2 Möglichkeiten.
Entweder einen häuslichen Pflegedienst beauftragen oder die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Da die Schwiegermutter zu Hause bleiben möchte, was ich nachvollziehen kann, bleibt nur noch der Pflegedienst. Der kostet weniger, als eine Heimunterbringung, und die Schwiegermutter ist zu Hause in der gewohnten Umgebung.
Es es existieren genügend legale Möglichkeiten eine 24 Sunden Betreuung für etwa 1.500,- bis 1.800,- Euro monatlich zu bekommen, eine Heimunterbringung kostet mehr als das Doppelte.
Entweder einen häuslichen Pflegedienst beauftragen oder die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Da die Schwiegermutter zu Hause bleiben möchte, was ich nachvollziehen kann, bleibt nur noch der Pflegedienst. Der kostet weniger, als eine Heimunterbringung, und die Schwiegermutter ist zu Hause in der gewohnten Umgebung.
Es es existieren genügend legale Möglichkeiten eine 24 Sunden Betreuung für etwa 1.500,- bis 1.800,- Euro monatlich zu bekommen, eine Heimunterbringung kostet mehr als das Doppelte.
Sorry, aber ich muss mich dazu nochmal melden. Ich hatte das ja alles hautnah erlebt bei einem nahen Angehörigen. Es lag ungefähr die gleiche Fallgestaltung vor. Die demente Person wohnte alleine (ich und meine Familie aus beruflichen Gründen ein paar hundert Kilometer weiter) und auch sonst gab es keine Verwandtschaft in der Nähe. Und es kam immer wieder vor, dass sich die Person gefährdete. Dass sie zB. die Türen abschloss und dann den Schlüssel verlegte, so dass sie befreit werden musste war harmlos, aber als sie in Umnachtung ein Feuer legte, das nur durch großen Zufall schnell entdeckt und gelöscht wurde, war schon heftiger. Wegen einer akuten Geistesabwesenheit und Verwirrung und Verwahrlosung kam sie dann in die geschlossene psychiatrische Anstalt und von dort aus dann gegen ihren Willen in ein Pflegeheim. Wie das rechtlich ging, weiß ich nicht, aber genau so war es.
Dann war das eine Notlösung, weil der einweisende Arzt eine Entscheidung fällen musste! -Völlig Okay! (Das klappt aber nur im Einzelfall, wenn wirklich eine akute Gefährdung vorliegt.)
Aber danach wurde mit Sicherheit ein Betreuer bestellt und der hat dann über das Pflegeheim entschieden! Dieses Verfahren dauert in der Regel aber etwas länger!
Aber danach wurde mit Sicherheit ein Betreuer bestellt und der hat dann über das Pflegeheim entschieden! Dieses Verfahren dauert in der Regel aber etwas länger!