Pflegeversicherung für Demenzkranke
Gibt es Leistungen der Pflegeversicherungen auch für demente Personen, die sich ansonsten selbst versorgen können?
Antworten (3)
Für die Anerkennnung der Pflegestufe I ist ein Mindestpflegebedarf von 90 min täglich für körperliche Tätigkeiten Voraussetzung. Das trifft für Demenzkranke nicht zu, wenn sie sich selbst versorgen können. Deswegen wurde für Demenzkranke 2013 die Pflegestufe 0 eingeführt, die gewisse finanzielle Leistungen anbietet.
Es gibt die sogenannten "Zusätzlichen Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz". Diese Leistungen können auch ohne Pflegestufe bezogen werden und betragen bis zu 2.400,00 Euro pro Jahr. Ein Bezug ist nicht nur für an Demenz erkrankte Personen möglich, sondern für alle Personen mit entsprechenden Einschränkungen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung sieht entsprechende Leistungen vor. Diese können zum Beispiel eingesetzt werden für eine stundenweise Betreuung oder Anleitung durch einen zugelassenen Pflegedienst, Ersatzpflege/Verhinderungspflege oder besondere Beratungsangebote. Unter Umständen ist eine Übertragung nicht genutzter Betreuungsleistungen in das Folgejahr möglich. Die Pflegekassen beraten entsprechend.