Antworten (4)
Wenn man sie sich erschwindelt hat!
Und dann dürfte auch das Beschreiten des Rechtsweges fruchtlos sein!
Und dann dürfte auch das Beschreiten des Rechtsweges fruchtlos sein!
Zu einer Aberkennung von Pflegestufen kommt es meistens dann, wenn im nachhinein festgestellt wird, dass das jeweilige Gutachten nicht den realistischen Begebenheiten entsprach. Dies kann durch Täuschung des Betroffenen oder der Angehörigen geschehen, oder durch ein "mangelhaftes" Gutachten.
Es wird regelmäßig geprüft, ob die anerkannte Stufe mit dem tatsächlichen Bedarf übereinstimmt. Wenn die den Eindruck haben, dass weniger Pflege gebraucht wird, weil sich zum Beispiel was verbessert hat oder falsche Angaben gemacht wurden, wird eine andere Stufe anerkannt. Ich würde zuerst Widerspruch einlegen und mich dann schleunigst mit einem spezialisierten Anwalt beraten.
Eine Gesundung - und die wäre ja begrüßenswert. Wenn also jemand wieder lernt, bestimmte Dinge allein zu tun, dann braucht er die höhere Pflegestufe nicht mehr. Wehren kann man sich dagegen nur, wenn man beweisen kann, dass die Besserung nicht umfassend ist, also Hilfe noch immer vonnöten ist.