Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung (Vorjahre) von Steuer absetzen
Hallo zusammen,
ich bin selbständiger Lehrer und musste im letzten Jahr Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen - für zwei Jahre rückwirkend. Kann ich diese rückwirkenden Kosten für die Jahre 2017 und 2016 in der Steuererklärung 2018 geltend machen? Denn die Kosten sind ja erst im letzten Jahr angefallen.
Dasselbe gilt für eine Nachzahlung bei der Krankversicherung: Ich musste einige Monate aus 2017 nachzahlen. Könnte ich das in 2018 noch geltend machen?
Danke für Ihre Hilfe!
ich bin selbständiger Lehrer und musste im letzten Jahr Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen - für zwei Jahre rückwirkend. Kann ich diese rückwirkenden Kosten für die Jahre 2017 und 2016 in der Steuererklärung 2018 geltend machen? Denn die Kosten sind ja erst im letzten Jahr angefallen.
Dasselbe gilt für eine Nachzahlung bei der Krankversicherung: Ich musste einige Monate aus 2017 nachzahlen. Könnte ich das in 2018 noch geltend machen?
Danke für Ihre Hilfe!
Antworten (3)
Ein selbstständiger Lehrer ist ein Lehrer, der nicht in den Schuldienst übernommen wurde. Der arbeitet dann woanders, mitunter auch als Angestellter, und dann muss er Pflichtbeiträge bezahlen.
Schade, dass der Gast nicht antworten kann. Sonst könnte er erklären, was es damit auf sich hat. Wir wissen es nämlich nicht.
@ing793
Also, es scheint ausnahmen zu geben.
Selbstständig tätige Lehrer sind versicherungspflichtig wenn sie:
- Keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
- Auch wenn sie für mehrere Auftraggeber tätig sind, begründet wird dies, dass Lehrer traditionell seit dem Jahr 1913 in die Rentenversicherungspflicht einbezogen sind.
Also, es scheint ausnahmen zu geben.
Selbstständig tätige Lehrer sind versicherungspflichtig wenn sie:
- Keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
- Auch wenn sie für mehrere Auftraggeber tätig sind, begründet wird dies, dass Lehrer traditionell seit dem Jahr 1913 in die Rentenversicherungspflicht einbezogen sind.