Einmalzahlung Pensionskasse Einkommensteuer nach Fünftelregelung §34b EStG
Guten Tag,
ich (Rentner seit 10/2023) habe mich bei meiner Rentenversicherung (Pensionskasse) für eine Einmalzahlung (Rückkaufswert) entschieden. Ich bin soweit informiert, dass der Gesamtbetrag zu versteuerndes Einkommen ist. Inwiefern kommt für mich die Fünftelregelung, die auch für Abfindungen gilt §34 EStG in Betracht? Im Netz gibt es widersprüchliche Angaben.
Herzlichen Dank und schöne Grüße C.S.
ich (Rentner seit 10/2023) habe mich bei meiner Rentenversicherung (Pensionskasse) für eine Einmalzahlung (Rückkaufswert) entschieden. Ich bin soweit informiert, dass der Gesamtbetrag zu versteuerndes Einkommen ist. Inwiefern kommt für mich die Fünftelregelung, die auch für Abfindungen gilt §34 EStG in Betracht? Im Netz gibt es widersprüchliche Angaben.
Herzlichen Dank und schöne Grüße C.S.