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Gast

Einmalzahlung Pensionskasse Einkommensteuer nach Fünftelregelung §34b EStG

Guten Tag,
ich (Rentner seit 10/2023) habe mich bei meiner Rentenversicherung (Pensionskasse) für eine Einmalzahlung (Rückkaufswert) entschieden. Ich bin soweit informiert, dass der Gesamtbetrag zu versteuerndes Einkommen ist. Inwiefern kommt für mich die Fünftelregelung, die auch für Abfindungen gilt §34 EStG in Betracht? Im Netz gibt es widersprüchliche Angaben.
Herzlichen Dank und schöne Grüße C.S.
Frage beantworten Frage Nummer 3000288403 Frage melden

Antworten (1)
rayer
Wenn es im Netz schon nix taugt, wird es hier nicht besser. Ein Steuerberater kann wahre Wunder wirken.
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