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bh_roth

Polizist mit Bodycam

Jetzt habe ich den ersten Polizisten mit "Bodycam" gesehen. Da wird man automatisch gefilmt, wenn der einen anspricht. Auf welcher Gesetzesgrundlage ist den so etwas legal? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass gegen meinen Willen Aufnahmen von mir gemacht werden dürfen, in einer Phase, in der noch kein Verstoß gegen Gesetze vorgeworfen wird.
Frage beantworten Frage Nummer 3000008529 Frage melden

Antworten (4)
Dorfdepp
In Hessen erlaubt es das Gesetz "Hessisches Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung" (HSOG), in Hamburg erlaubt das eine Änderung im Gesetz über Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG). Es wird doch niemand ernsthaft glauben, dass die Polizei so etwas ohne gesetzliche Grundlage macht?
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bh_roth
Lieber Amos, na klar in Deutschland.
@dorfdepp: es wäre nicht das erste Mal, dass Maßnahmen der Polizei, begründet durch ein Polizeigesetz, vom höchsten Gericht aufgehoben werden. Man kann nicht einfach davon ausgehen, dass alles, was von der Polizei kommt, auch einer richterlichen Überprüfung stand hält, nur, weil die Polizei eine Maßnahme beschlossen hat.
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Dorfdepp
@ bh_roth
Wenn es Landesgesetze gibt, ist das keine Maßnahme der Polizei. Natürlich können verfassungswidrige Gesetze aufgehoben werden, aber das ist hier nicht der Fall. Selbst NRW erwägt ein solches Gesetz, nur brauchen die dafür mehr Zeit als andere.
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netter_fahrer
Der Polizist wird keinesfalls grund- und anlasslos jeden filmen. Er wird das nur im Fall aggressiver oder bedrohlicher Personen bzw. Situationen machen und das vorher ankündigen. Es geht dabei um den Schutz der Beamten vor Angriffen gegen sie und hat sich bereits bewährt:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-Hamburg-mit-Bodycams-Achtung-Aufnahme-2718291.html
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