Antworten (5)
die beleidigung eines beamten im dienst ist in deutschland kein gesonderter tatbestand, d. h. es macht rein rechtlich gesehen keinen unterschied, ob du einen polizisten "arschl..." nennst oder den nachbarn. nur bei der strafverfolgung gibt es unterschiede. während bei privatpersonen nur der beleidigte den antrag stellen kann, darf es bei beamten auch der vorgesetzte.
Diese besondere Form der Beleidigung gibt es eigentlich gar nicht. Da stehen Beamte rechtlich nicht anders alle Bürger. Der Unterschied ist, dass bei der Beleidigung eines Amtsträgers auch dessen Vorgesetzter eine Anzeige erstatten kann. Die Strafverfolgung ist der Unterschied, meist besteht auch ein öffentliches Interesse daran. Gefängnis droht nicht, eher eine Geldstrafe.
Es gibt "nur" die normale Beleidigung, und die wird meist mit Geldstrafe geahndet.
Interessanterweise hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten allerdings entschieden, dass die Anrede eines Polizeibeamten mit "Herr Oberförster" nicht ehrenrührig ist
;-)
Interessanterweise hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten allerdings entschieden, dass die Anrede eines Polizeibeamten mit "Herr Oberförster" nicht ehrenrührig ist
;-)
Frag mal Stefan Effenberg, der durfte für ein "A-Loch" gegenüber einem Autobahnpolizisten 90.000 (!) € auf den Tisch des Hauses blättern. Tatsächlich gibt es den Begriff der Beleidigung eines Beamten rechtlich nicht. Er kann aber natürlich wie jeder Bürger Anzeige erstatten. Die Autobild hat eine hinreißende Übersicht: http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-971170.html