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Gast

Privates Pfandrecht

Es geht um Folgendes.Ich hatte meiner Freundin,2008/2009,aus meiner Dummheit,Telefonschulden gemacht,die Sie leider in Raten abgezhlt hat.(Wert ca. 450,-€). Da Sie Ihren Computer defekt hatte,habe ich Ihr meinen Leihweise zur Verfügung gestellt.NUN ist Sie der Meinung,Sie könne meinen geliehenen Computer,als Pfand behalten(beschlagnahmen),bis ich Ihr das Geld zurück gezahlt habe.
FRAGE! Ist es Ihr Recht?
MfG
Udo Hüppe
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Antworten (1)
bh_roth
Stimmt. Geht definitiv nicht. Man darf Unrecht nicht mit neuem Unrecht bekämpfen. Sie macht sich damit strafbar.
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