Privatverkäufer hat mit der anzahl der vorbesitzer gelogen
Hallo,
Habe mir einen VW Touran gekauft. Bei der probefahrt habe ich den verkäufer gefragt wie viele vorbesitzer der wagen hat. Er sage einen. Im kaufvertrag schrieb er ebenfalls einen vorbesitzer. Als alles abgewickelt war stellte ich fest das der wagen vor dem verkäufer 3 weiter vorbesitzer hatte.
Jetzt behauptet der Verkäufer er habe mich mündlich über die historie aufgeklärt dass das fahrzeug in der famile war. und ich habe zugestimmt das nur 1 Vorbesitzer im kaufvertrag eingetragen wird. Dies ist aber nicht der fall wir haben darüber nie gesprochen.
Ich möchte den wagen zurück geben da er mich getäuscht hat. Ist das möglich? Dazu kommt noch das er seine frau als zeugin nennt diese aber nie vor ort war. Der kaufpreis waren 5200 euro
Im nachgang stellte sich noch heraus das dass fahrzeug einen gelisteten unfallschaden hatte bei einem der vorbesitzer. Der Verkäufer hat aber angegeben unfallfrei
Habe mir einen VW Touran gekauft. Bei der probefahrt habe ich den verkäufer gefragt wie viele vorbesitzer der wagen hat. Er sage einen. Im kaufvertrag schrieb er ebenfalls einen vorbesitzer. Als alles abgewickelt war stellte ich fest das der wagen vor dem verkäufer 3 weiter vorbesitzer hatte.
Jetzt behauptet der Verkäufer er habe mich mündlich über die historie aufgeklärt dass das fahrzeug in der famile war. und ich habe zugestimmt das nur 1 Vorbesitzer im kaufvertrag eingetragen wird. Dies ist aber nicht der fall wir haben darüber nie gesprochen.
Ich möchte den wagen zurück geben da er mich getäuscht hat. Ist das möglich? Dazu kommt noch das er seine frau als zeugin nennt diese aber nie vor ort war. Der kaufpreis waren 5200 euro
Im nachgang stellte sich noch heraus das dass fahrzeug einen gelisteten unfallschaden hatte bei einem der vorbesitzer. Der Verkäufer hat aber angegeben unfallfrei
Antworten (2)
Zwei erhebliche, nicht genannte bzw. verschwiegene und nicht behebbare Sachmängel - mehrere Vorbesitzer und Unfallschaden - berechtigen hier zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag. Siehe Anwaltsinfo genau dazu.
Ob das mit der Anzahl der Vorbesitzer möglich ist, weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist es bei einem verschwiegenen Unfallschaden möglich.
Zwar muss ein Laie nicht erkennen, ob ein Wagen einen Unfallschaden hatte und kann (unwissentlich) einen Schaden verschweigen, aber wenn die Vorbesitzer alle in der Familie waren, würde es schwer einem Gericht klar zu machen, man habe vom Schaden nichts gewusst.
Aber wenn eine Person dermaßen täuscht, wird das sicher nicht ohne Gericht abgehen.
Zwar muss ein Laie nicht erkennen, ob ein Wagen einen Unfallschaden hatte und kann (unwissentlich) einen Schaden verschweigen, aber wenn die Vorbesitzer alle in der Familie waren, würde es schwer einem Gericht klar zu machen, man habe vom Schaden nichts gewusst.
Aber wenn eine Person dermaßen täuscht, wird das sicher nicht ohne Gericht abgehen.