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derda1000

Provisionen bei Seminarbesuchen

Ich habe auf anordnung meines Arbeitgeber an einem Wochenseminar teilgenommen.
Nach Auffassung des Arbeitgeber habe ich keinen Ansspruch auf eine Ausgleichsprovision für diese Zeit.
Da ich auf Provisionsbasis im Automobilhandel arbeite ist meine Frage,
ob der Arbeitgeber wirklich nicht für die Seminarzeit eine Ausgleichsprovision zahlen muss, ähnlich wie bei Urlaub oder Krankheit.
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Antworten (3)
bh_roth
Deine Provision kassierst du doch nur, wenn du einen Abschluss erzielst, oder? Wer sagt denn, dass du in dieser Woche ein Auto verkauft hättest?
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Alex64
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag?
Grundsätzlich dürfte in deiner Branche eine "Abschlußprovision" vereinbart sein - der Begriff "Ausgleichsprovision" (geregelt in §89b HGB) wird hier deinerseits vollkommen falsch verwendet und bezieht sich ausschließlich auf eine "Provision" NACH Vertragsbeendigung.
Grundsätzlich kannst du froh sein, wenn dein AG deine Fortbildung als Arbeitszeit anerkennt und/oder die entsprechenden Kosten trägt und keine "Eigenleistung" i.S.v. Urlaubsanrechnung oder Kostentragung verlangt ....
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elfigy
Ich bin anderer Auffassung als in den Beiträgen vorher geschrieben wurde. Bei der Formulierung "Arbeitgeber" gehe ich davon aus, es handelt sich nicht um einen Handelsvertreter, also kommt auch das HGB nicht infrage. Weiter steht da, der AG habe die Fortbildung angeordnet. Auch wenn Fortbildungszeiten nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt sind, so muß der AG hier dennoch den Einkommensverlust ersetzen, wenn die Provisionen üblicherweise ca. mehr als die Hälfte des Einkommens ausmachen. So würde ein Arbeitsgericht entscheiden. Normalerweise nimmt man dafür den Durchschnitt der letzten drei Monate umgerechnet auf eine Woche. Falls das Seminar erfolgreich war, profitiert außer dem AN auch der AG. Üblicherweise hat noch der AN die Seminarkosten an den AG zu erstatten, falls er innerhalb eines Jahres auf eigenen Wunsch das Unternehmen verlässt. Noch ein Tipp. So etwas klärt man VORHER eindeutig und schriftlich.
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