Rechtsfragen über Namen
Moin ein kind soll Martin Herbert S heißen dieser Name ist auch schon so aufgenommen und auf einer gebutsbescheinigung so festgehalten .
allerdins will die Beamten vom Standesamt es im nachinein die Geburtsurkunde nicht so ausführen sie sagt zwei vornahmen ist nicht erlaubt in Russland die mutter hat noch die Russische Statsbürgerschaft lebt aber schon seit 11 Jahren in Deutschland das kind ist in Deutschland geboren .
allerdins will die Beamten vom Standesamt es im nachinein die Geburtsurkunde nicht so ausführen sie sagt zwei vornahmen ist nicht erlaubt in Russland die mutter hat noch die Russische Statsbürgerschaft lebt aber schon seit 11 Jahren in Deutschland das kind ist in Deutschland geboren .
Antworten (5)
Also das Kind hat eine Mutter mit Russischer Staatsbürgerschaft. Das sagt jedoch noch nichts über die Staatsbürgerschaft des Kindes aus! Da kann die Mutter noch so lange in Deutschland wohnen. Wenn das Kind russischer Staatsbürger ist greift damit auch das Russische Gesetz und wenn dieses zwei Vornamen verbietet kann man dies wohl kaum ändern. Ein Versuch wäre noch aus zwei Namen per Bindestrich einen zu machen also Martin-Herbert.
im russischen ist der zweite Vorname das sogenannte "Patronymikon" - der Vorname des Vaters mit einem "itsch" hintendran, was soviel bedeutet wie "Sohn von" - Wladimir Iljitsch Ulajanov beispielsweise, bekannt als Lenin, hieß Wladimir, der Sohn von Ilja, Uljanov.