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Reiseveranstalter (HolidayCheck) storniert Reise kurz vor Reiseantritt

Kann ein Reiseveranstalter einfach die Reise stornieren ohne Angabe von Gründen?

Wir haben vor längerem eine Reise über HolidayCheck und dem Reiseveranstalter ByeBye gebucht. Knapp zwei Wochen vor Reiseantritt erhielten wir von ByeBye eine Mail mit der Stornierung ohne jegliche Angaben von Gründen. "wir bedauern sehr, dass Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können."

Der Grund für die Stornierung ist sicherlich die Insolvenz der Fluggesellschaft Germania. Besonders ärgerlich ist, dass wir vor der eigentlichen Buchung und vor der Insolvenz von Germania Kontakt mit der Hotline von HolidayCheck hatten und explizit erfragten was bei einer möglichen Insolvenz der Fluggesellschaft passiert. Uns wurde daraufhin versichert, damit man sich keine Sorgen machen solle, im Falle eine Insolvenz wird uns ganz unkompliziert ein Ersatzflug zugewiesen. Auf diese Aussage erfolgte die Buchung von uns.

Als die Fluggesellschaft Germania am 05,02,2019 Insolvenz ankündigte, hatten wir mehrmals Kontakt mit der Hotline von HolidayCheck. Hier wurde uns jedes mal die Angst vor einem Reiseausfall genommen. Im Gegenteil wurde uns immer das Gefühl der Sicherheit vermittelt, dass wir uns absolut keine Sorgen machen müssen.

Letztendlich haben wir dann doch am 20.02.2019 von ByeBye eine Stornierung der Reise erhalten. Am nächsten Tag erfolgte nochmals eine separate Mail von HolidayCheck "wie gewünscht wird Ihre Reise storniert". Nur komisch, dass man diesen Wunsch nie geäußert hat. Uns wurde ein versprochener Ersatzflug nicht mal Vorgeschlagen.

Auf sämtliche Mails wurde nicht reagiert. Auch die telefonischen Versuche einen Ersatzflug zu erhalten wurden immer abgeblockt.
Zu meiner Frage. Kann der Reiseveranstalter einfach eine Reise ohne Angabe von Gründen stornieren und ist dieser nicht verpflichtet einen Ersatzflug anzubieten?
Mir ist bewusst, dass durch die Insolvenz sicherlich alle Kunden nicht mit Ersatzflügen versorgt werden können. Dennoch ist so eine Vorgehensweise kurz vor Reiseantritt schon mehr als Fragwürdig.

Vielen Dank
Frage beantworten Frage Nummer 3000115849 Frage melden

Antworten (2)
StechusKaktus
Meine Vermutung ist, dass es eine Klausel in den AGB gibt, die dem Veranstalter das Recht dazu einräumen.
Haarig wird es dadurch, dass es schwerfällt, einen Schaden bzw. dessen Höhe nachzuweisen.

Theoretisch (wenn die Klausel ungültig oder nicht vorhanden ist) hast du die Chance, eine vergleichbare Reise bei einem anderen Veranstalter zu buchen und dir den Differenzbetrag erstatten zu lassen. Aber was bedeutet schon "vergleichbar"? Du läufst Gefahr, auf einem Grossteil der Differenz sitzen zu bleiben.
Auf mich wirkt es so, als ob der Ärger kaum lohnen dürfte, einen Rechtsstreit anzufangen.

Es bewahrheitet sich einmal mehr, dass man sich seine Geschäftspartner verdammt gut ansehen muss, bevor man Vereinbarungen trifft.
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elfigy
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände.
Bei.........Beeinträchtigung durch außergewöhnliche Umstände, sind beide Vertragsteile zur Kündigung berechtigt.
....usw. Dazu gehören z.b unter anderem auch der Verlust von Landerechten bei der gebuchten Airline.
10. Gewährleistung
a. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen.
BYEbye GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Zitiert aus den AGB des Veranstalters. BYEbye GmbH ist eine Tochter von Alltours, die nur virtuell anbietet.
Das hätte sich der Gast auch mal durchlesen können. Die AGB hat er ja wohl abhaken müssen. Sowas kann man auch vorher lesen. Besonders wenn es sich um einen weitgehend unbekannten Anbieter handelt.

Nach der Pleite von Germania fand der Veranstalter wohl keinen Ersatzflug oder keinen zu zumutbaren Preisen.
Wer sich auf telefonische, mündliche Beschwichtigungen verläßt, ist selber schuld.
Zwei Wochen vor Reiseantritt ist ok, man muß vermuten, der Veranstalter hat bis dahin nach Ersatz gesucht. . Da kann man sich selber Ersatz beschaffen. Mit dem Veranstalter einigt man sich sicher auch noch auf einen Betrag zur Wiedergutmachung. Es muss allerdings in Vorleistung gegangen werden. Wer das nicht leisten kann, sollte eh besser nicht in Urlaub fahren, weil der hat nicht mal ein finanzielles Sicherheitspolster.
Was lernen wir daraus? AGB lesen, seriöse Veranstalter wählen, alles Zugesagte schriftlich einfordern. Nicht die allerbilligsten Angebote aussuchen. Auch bei unvorhergesehenen Ereignissen cool und flexibel bleiben.
In größter Hilflosigkeit bei der stern WC um Rat ansuchen.
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