Rolladen wird zum Gemeinschaftseigentum...Altlast...
Sehr verehrte Damen und Herren,
ich bin nicht sicher, ob ich hier an der richtigen Stelle bin um folgende Frage zu stellen...
Seit 2007 bin ich Eigentümer einer zwei Zimmer Wohnung in einem Objekt mit 40 Miteigentümern.
Nun ist bei mir folgendes passiert => Ein Rollladen einschließlich Führungen/Gestänge wurde am Wohnzimmer durch einen eingebauten Elektromotor - der keine Endabschaltung hat - beschädigt.
Normalerweise sind diese Rollläden über eine mechanische Drehverbindung betätigt, was mir aber
erst jetzt bekannt wurde
Diese mechanische Verbindung wurde dann irgendwann in "grauer Vorzeit" in meiner Wohnung durch
diesen E-Motor ausgetauscht und funktionierte jahrelang ohne Probleme.
Ob dieser Einbau mit oder ohne Abstimmung des Verwalters durchgeführt wurde, lässt sich nicht mehr feststellen.
Nachdem nun seit ein paar Jahren diese Rollläden auch zum Gemeinschaftseigentum gehören,
stellt sich mir die Frage, ob der Verwalter die Reparaturkosten vollständig auf mich abwälzen kann,
da ich Eigentümer des defekten E-Motors bin.
Meines Erachtens handelt es sich hierbei um "Altlasten", die nicht so einfach auf den Wohnungseigentümer abgewälzt werden können.
Ganz anders sähe die Sache natürlich aus, wenn ICH den Motor in der Vergangenheit OHNE Absprache
mit der Verwaltung eingebaut hätte. Dies ist aber nicht der Fall.
Wie beurteilen / sehen sie hier die rechtliche Lage???
Muss ich tatsächlich ALLEIN den Schaden tragen?
Falls ich hier nicht an der richtigen Stelle, wäre ich ihnen dankbar, wenn sie mir einen Ansprechpartner nennen könnten, der mir hier per Internet eine kompetente Auskunft geben kann.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Scholl
ich bin nicht sicher, ob ich hier an der richtigen Stelle bin um folgende Frage zu stellen...
Seit 2007 bin ich Eigentümer einer zwei Zimmer Wohnung in einem Objekt mit 40 Miteigentümern.
Nun ist bei mir folgendes passiert => Ein Rollladen einschließlich Führungen/Gestänge wurde am Wohnzimmer durch einen eingebauten Elektromotor - der keine Endabschaltung hat - beschädigt.
Normalerweise sind diese Rollläden über eine mechanische Drehverbindung betätigt, was mir aber
erst jetzt bekannt wurde
Diese mechanische Verbindung wurde dann irgendwann in "grauer Vorzeit" in meiner Wohnung durch
diesen E-Motor ausgetauscht und funktionierte jahrelang ohne Probleme.
Ob dieser Einbau mit oder ohne Abstimmung des Verwalters durchgeführt wurde, lässt sich nicht mehr feststellen.
Nachdem nun seit ein paar Jahren diese Rollläden auch zum Gemeinschaftseigentum gehören,
stellt sich mir die Frage, ob der Verwalter die Reparaturkosten vollständig auf mich abwälzen kann,
da ich Eigentümer des defekten E-Motors bin.
Meines Erachtens handelt es sich hierbei um "Altlasten", die nicht so einfach auf den Wohnungseigentümer abgewälzt werden können.
Ganz anders sähe die Sache natürlich aus, wenn ICH den Motor in der Vergangenheit OHNE Absprache
mit der Verwaltung eingebaut hätte. Dies ist aber nicht der Fall.
Wie beurteilen / sehen sie hier die rechtliche Lage???
Muss ich tatsächlich ALLEIN den Schaden tragen?
Falls ich hier nicht an der richtigen Stelle, wäre ich ihnen dankbar, wenn sie mir einen Ansprechpartner nennen könnten, der mir hier per Internet eine kompetente Auskunft geben kann.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Scholl
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