Rücktritt vom Kauvertrag
Laut Kaufvertrag sollte eine Lieferung in der 17. KW 2023 erfolgen. Jetzt wurde uns mitgeteilt, dass sich die Lieferung verzögert und in der 21. KW geliefert werden soll. Da wir die bestellten Stühle im Internet weitaus günstiger gefunden haben und die Lieferzeit keine 7 Tage beträgt, würden wir gerne den Vertrag kündigen bzw. widerrufen. Ist dies möglich und wenn ja, wie??
Antworten (2)
Kaufverträge sind bindend, können aber eine Widerrufsklausel beinhalten. Ein generelles 14-Tage-Rücktrittsrecht gibt es nicht, auch wenn das oft behauptet wird. Das gibt es nur im Fernabsatz, also Onlinekäufe, Haustürgeschäfte etc.
Schau in deinen Kaufvertrag, ob über einen Widerruf etwas drinsteht; wenn nein, frage den Verkäufer danach. Meist kann man einen solchen Vertrag kündigen mit einer Gebühr, denn der Verkäufer hatte ja Arbeit und Kosten damit. Wenn er nein sagt, ist auch das bindend.
Schau in deinen Kaufvertrag, ob über einen Widerruf etwas drinsteht; wenn nein, frage den Verkäufer danach. Meist kann man einen solchen Vertrag kündigen mit einer Gebühr, denn der Verkäufer hatte ja Arbeit und Kosten damit. Wenn er nein sagt, ist auch das bindend.
Ein Vertrag ist bindend und kann nicht einseitig geändert werden - aber für beide Seiten.
Auch der vereinbarte Liefertermin gehört dazu. Wenn ein LT nicht gehalten wird, kann man anmahnen und für die Nachlieferung eine angemessene Frist setzen, in der Regel zwei Wochen. Wird die Frist nicht eingehalten, kann man stornieren.
In der Regel geht das erst ab LT. In Ausnahmefällen auch vorher, wenn klar ist, dass der Termin platzt.
Versuuch macht kluuch!
Auch der vereinbarte Liefertermin gehört dazu. Wenn ein LT nicht gehalten wird, kann man anmahnen und für die Nachlieferung eine angemessene Frist setzen, in der Regel zwei Wochen. Wird die Frist nicht eingehalten, kann man stornieren.
In der Regel geht das erst ab LT. In Ausnahmefällen auch vorher, wenn klar ist, dass der Termin platzt.
Versuuch macht kluuch!