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Gast

Sachbeschädigung in Ganztagsbetreung

Hallo
Mein Kind ist 11 Jahre und war am Nachmittag im Hort. Dort hat er sich in die Mädchentoilette geschlichen und ist auf eine Bank gesprungen, die dadurch beschädigt wurde und die Fliesen runter fielen. Die Erzieherin behaupte, das mein sohn das mutwillig und vorsätzlich getan hätte, obwohl sie gar nicht dabei war. Meine Frage: Ist es rechtens das die Schule mir die Rechnung schickt?
LG schneider
Frage beantworten Frage Nummer 3000262883 Frage melden

Antworten (2)
ingSND
Eine Rechnung kann jeder jedem schicken, das ist nicht verboten.

Dein Sohn ist 11, er kann sicherlich einsehen, dass ein Besuch der Mädchentoilette und das Springen auf eine Bank nicht erlaubt sind. Er ist damit wahrscheinlich einsichtsfähig und kann für den Schaden verantwortlich gemacht werden.
Aber wer muss bezahlen?
Ihr als Eltern könnt nach meinem Verständnis nicht in Regress genommen werden. Ihr habt die Aufsichtspflicht an die Hortmitarbeiter delegiert, also wären die aus der Aufsichtshaftung in der Pflicht. Sind sie tatsächlich aber nur bei Vorsatz, fällt also weg.
Der Sohn selber müsste bezahlen. Kann er mangels eigenen Einkommen und Vermögens nicht, also kann ihn der Hort verklagen. Bekommt er recht, muss er nur noch warten, bis Dein Sohn irgendwann einmal eigenens Einkommen hat (je nach Art der Verjährung innerhalb der nächsten zehn bis 30 Jahren) und kann dann vollstrecken.

Also: die Schule darf einen Anspruch erheben an Deinen Sohn. Das Schreiben dazu wird an Dich als seinen gesetzlichen Vertreter gerichtet. Das ist m.E. rechtlich einwandfrei und zulässig.
Fair in meinen Augen wäre, den Schaden, den Dein Sohn verursacht hat, zumindest teilweise zu bezahlen. Aber Du musst nicht.
Wenn Du eine Haftpflichtversicherung hast, dann reiche das nach dort weiter, die kümmern sich auch gerne um die Abwehr von Schäden (oder sie bezahlen den Schaden, dann wäre allen geholfen).
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mantrid
ingSND hat das sehr gut erklärt. Auch wenn auf Baustellenschildern oft steht "Eltern haften für ihre Kinder", so haften Eltern niemals für ihre Kinder, höchstens für sich selbst, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.
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