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Das kommt darauf an. Nach §832BGB haftet derjenige, die Ausichtspflicht verletzt hat. Das gilt also nicht nur für Eltern sondern auch für andere Aufsichtspersonen, die das Kind beaufsichtigen. Ab einem Alter von 7 Jahren können Kinder aber auch, in zunehmendem Maße, für Beschädigungen haftbar gemacht werden. Dabei ist aber vor allem die Reife des Kindes entscheidend.
Zuerst müssten die deutschen Gesetze dahin gehend geändert werden, dass Kinder ab sofort als SACHE betrachtet werden. Dann könnte man die Haftung des Sachbeschädigers für seine Beschädigung am Kind, ähm ... die beschädigte Sache rechtlich einwandfrei klären. Mir fallen da als potentiell zu verklagende, die Omas und Tanten ein, die mit fieser Freude in ein Taschentuch spucken um dem Kind etwas aus dem Gesicht wischen zu wollen....
Wenn ein Kind etwas unabsichtlich zerstört, oder noch zu klein ist, damit es die Folgen abschätzen kann, haftet in der Regel die Haftpflichtversicherung der Familie. Die Eltern haben dabei nur die Pflicht, dies zu melden. Somit ist die oft verwendete Aussage: "Eltern haften für Ihre Kinder" rechtlich absolut unsinnig. Wenn Kinder etwas kaputt machen, gibt es normalerweise keine Probleme mit der Versicherung, und diese zahlt den Schaden.
Ob ein Kind für einen Schaden haften muss, hängt von der Situation ab. Hat das Kind beispielsweise grob vorsätzlich gehandelt? Ab einem Alter von 7 Jahren kann ein Kind für seine Taten ebenfalls haftbar gemacht werden, die Reife des Kindes ist hier entscheidend. Generell haften Eltern jedoch für Ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht ist hier der ausschlaggebende Punkt.
Grundsätzlich müssen Eltern für Schäden haften, die durch ihre Kinder verursacht werden. Eltern sind verpflichtet ihre minderjährigen Kinder zu beaufsichtigen Sie können sich jedoch vor der Haftung schützen, wenn sie beweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Weiteres steht in § 832 des BGB.