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roland89

Schadenregulierung Verkehrsunfall

aus aktuellem Anlass 3 Fragen:
Motorradfahrer (Arbeitnehmer) nebst Mitfahrerin (12 J) erleiden unverschuldeten Verkahrsunfall (kein Wegeunfall) mit erheblichen Personenschäden.
1. wie wird mit dem Schmerzensgeld umgegangen ?
2. wie werden evtl. bleibende Behinderungen bei der Berufsausübung (Handwerker) berücksichtigt (u.a. Trümmerbruch Unterschenkel und Mittelhand)?
3. kann der Arbeitgeber vom Unfallgegner Schadenersatz fordern ?
danke

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Antworten (4)
bh_roth
3. Es kann grundsätzlich jeder Schadensersatz einklagen, der einen Schaden nachweisen kann. Ein bloßer Ausfall eines Mitarbeiters ist allerdings recht dünn, um damit eine Klage zu begründen.
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hphersel
1) Frage Deinen Anwalt
2) Frage Deinen Anwalt
3) Frage Deinen Anwalt

Du hast keinen Anwalt? Dann suche Dir schnellstmöglich einen. Ohnen einen Anwalt hast Du absolut keine Chance gegen die Versicherung des Unfallverursachers! Die Koste nfür den Anwalt trägt übrigens die schuldige Partei, also die gegnerische Versicherung.
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roland89
danke für eure Antworten, interessierte mich mal vorab
Fall betrifft meinen Sohn mit Tochter, Anwalt ist eingeschaltet, heute hoffentlich letzte OP
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Watti
Hallo roland,

ich stimme zu, dass einen Rechtsberater einzuschalten immer wichtig ist. solche Fälle sind außerdem nicht immer gleich. gerade wenn es um Schmerzensgeld geht. Du kannst dich zwar ausreichend informieren darüber, hier steht zum Beispiel etwas Allgemeines über Schmerzensgeld Schmerzensgeld bei Unfall aber die Einzelfälle werden von einem Anwalt übernommen.
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