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Wann muss ich bei einem Verkehrsunfall die Polizei rufen und wann reicht es, Versicherungsdaten zu tauschen?
Antworten (7)
Solange es sich um einen reinen Sachschaden handelt, und man nicht das Gefühl hat, dass der Unfallhergang merkwürdig ist, die Identität des Unfallgegners nicht zweifelhaft, kann man einfach Daten austauschen.
Bei Bagatellschäden kommt die Polizei sowieso nicht an den Unfallort.
Die Polizei gerufen werden muss bei erheblichen Schäden, wenn die Schuldfrage unklar ist, und bei Personenschäden.
Bei Bagatellschäden kommt die Polizei sowieso nicht an den Unfallort.
Die Polizei gerufen werden muss bei erheblichen Schäden, wenn die Schuldfrage unklar ist, und bei Personenschäden.
Auch wenn der Freund und Helfer bei Bagatellschäden nicht gerne kommen mag, muß er kommen wenn er gerufen wird.
Nur die Unfallaufnahme von der Polizei ist vor Gericht gültig. Die Schmierzettel die von der Versicherung ausgeteilt werden, sind vor Gericht null und nichtig!!!
Und glaube mir, vor Gericht bist Du schneller als Du "Gericht" sagen kannst.
Ich für meinen Fall rufe immer nach der Polizei, habe zu viel schlechte Erfahrungen gemacht.
Gruß
Nur die Unfallaufnahme von der Polizei ist vor Gericht gültig. Die Schmierzettel die von der Versicherung ausgeteilt werden, sind vor Gericht null und nichtig!!!
Und glaube mir, vor Gericht bist Du schneller als Du "Gericht" sagen kannst.
Ich für meinen Fall rufe immer nach der Polizei, habe zu viel schlechte Erfahrungen gemacht.
Gruß
Da gibt es keine Faustregel! Wenn es sich um einen Bagatell-Unfall handelt und man den Eindruck hat, dass beide Seiten sich einig sind, was die Schuldfrage betrifft, dann kann man auf die Polizei verzichten. Sehr hilfreich ist es, eventuelle Zeugen zu notieren, falls es doch Probleme gibt. Versicherungsdaten müssen grundsätzlich immer ausgetauscht werden!
Immer dann, wenn bei einem Unfall im Straßenverkehr auch Menschen verletzt worden sind, muß man auch die Polizei dazu rufen. Das ist unbedingt nötig und unumgänglich. Wenn an den Autos nur ein Blechschaden entstanden ist,kann man auch darauf verzichten und die Adressen austauschen.
Immer dann, wenn jemand verletzt wurde oder zum Beispiel etwas beschädigt wurde, abgesehen von den Autos, muss die Polizei gerufen werden. Das kann eine Laterne sein, die Straßenbegrenzung etc. Auch bei Wildunfällen oder Haustieren darf man nicht weiterfahren, auch wenn das Tier flüchtig ist.
Wenn sich beide Parteien einig sind und niemand verletzt wurde reicht es dir Personalien und Versicherungsdaten auszutauschen.
Besteht bei einem Sachschadenunfall eine Partei auf eine Unfallaufnahme durch die Polizei so muss diese in einigen Bundesländern kommen.(Dienstinterne Vorschrift)
Vorteil. Polizeibeamte gelten bei Unfällen als Sachverständige Zeugen, Ergo hat deren Aussage mehr Gewicht.
Aber dies ist beidem meisten Unfällen nicht erforderlich weil dir Schuldfrage meistens eindeutig ist
Besteht bei einem Sachschadenunfall eine Partei auf eine Unfallaufnahme durch die Polizei so muss diese in einigen Bundesländern kommen.(Dienstinterne Vorschrift)
Vorteil. Polizeibeamte gelten bei Unfällen als Sachverständige Zeugen, Ergo hat deren Aussage mehr Gewicht.
Aber dies ist beidem meisten Unfällen nicht erforderlich weil dir Schuldfrage meistens eindeutig ist